Die Mailchimp-Checkliste: Wann E-Retailer es noch nutzen dürfen
29.03.2021 Dürfen E-Retailer noch Mailchimp nutzen? Das ist fraglich, nachdem das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) einem Unternehmen genau das untersagt hat (LDA-1085.1-12159/20-IDV). Was das bedeutet, erklärt der auf Interaktiv-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr .

Die Firma hatte für ihre Zwecke den EMail-Anbieter eingesetzt, ohne jedoch in eine tiefergehende Prüfung der betroffenen Interessen einzusteigen, erklärt Bahr. Damit werde also nicht der grundsätzliche, sondern der ungeprüfte Einsatz beanstandet. Denn nach einem entsprechenden EuGH-Urteil halten Datenschutzbehörden in manchen Ausnahmefällen einen Datentransfer in die USA für möglich. Und somit - theoretisch - auch die Nutzung von Mailchimp .
Mit Betonung auf theoretisch, sagt Bahr gegenüber dem HighText Verlag: "Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die betroffenen Interessen umfangreich miteinander abgewogen werden und am Ende zudem ein ausreichendes Datenschutzniveau für den Betroffenen ermöglicht wird."
Bedeutet: Man sollte laut Bahr Mailchim tatsächlich nur noch dann verwenden, wenn man...
- einen wirklich guten sachlichen Grund hierfür hat,
- nicht bereit ist auf einen anderen Anbieter zu wechseln,
- eine entsprechende datenschutzrechtliche Interessensabwägung
vorgenommen hat (hierfür ist im Zweifel externe rechtliche Hilfe notwendig)
und - ausreichend breite Schultern hat, um die damit verbundenen Risiken
einzugehen.
Google Analytics lässt also grüßen.
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