Das Lieferkettengesetz kommt: Was E-Retailer dazu wissen müssen

23.09.2021 - Ab 2023 greift das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Versandhandelsunternehmen müssen dann nachweisen, dass ihre LieferantInnen nicht gegen Menschenrechte und den Umweltschutz verstoßen.
von Christian Gehl
 (Bild: Syaibatul Hamdi auf Pixabay)
Bild: Syaibatul Hamdi auf Pixabay
Freiwillig ist kaum etwas passiert, jetzt greift die Legislative ein: Noch gut 16 Monate, dann sind die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gesetzlich bindend. Zeit wurde es, denn die Vereinten Nationen hatten ihre Mitglieder bereits 2011 dazu aufgerufen, Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft verfolgen und ahnden zu lassen. Vor fünf Jahren rief die Bundesregierung dann diesbezüglich den Nationalen Aktionsplan ins Leben, der den Firmenlenkern nochmal die UN-Prinzipien ins Gewissen rufen sollte. Mehr nicht. Zwei Befragungen in den Jahren 2019 und 2020 ergaben dann, dass s

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