Onlinehandel

Geplante Widerrufspflicht per Klick: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

von Sebastian Halm

11.07.2025 Die Bundesjustizministerin kündigt einen Ein-Klick-Widerruf für Onlinebestellungen an - ein entsprechender Gesetzesänderung wurde angekündigt.

 (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
Was für Verbraucher eine Erleichterung bedeutet, stellt für Onlinehändler eine neue gesetzliche Pflicht dar: Das Bundesjustizministerium plant, die Möglichkeit zum Widerruf von Online-Verträgen deutlich zu vereinfachen - per "Widerrufsbutton". Ziel ist, dass der Widerruf künftig genauso einfach funktioniert wie der Vertragsschluss selbst - mit nur einem Klick, berichtet Dpa   .

Die Regelung soll für Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten und basiert auf EU-rechtlichen Vorgaben. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

Was konkret geplant ist

  • Onlinehändler sollen künftig auf ihrer Website eine dauerhaft sichtbare, klar gekennzeichnete Schaltfläche mit dem Text "Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertigen Bezeichnung integrieren.
  • Diese Schaltfläche muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht zugänglich und hervorgehoben platziert sein.
  • Der Button soll einen elektronischen Widerruf ermöglichen - unmittelbar, ohne zusätzliche Schritte oder Medienbrüche.
Besonderheiten für Anbieter von Finanzdienstleistungen
Auch Anbieter von Finanzprodukten werden stärker in die Pflicht genommen:
  • Verbraucher müssen besser über die Produkte aufgeklärt werden.
  • Es soll möglich sein, über digitale Tools eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme mit dem Anbieter zu verlangen.
  • Das bisher unbefristete Widerrufsrecht bei fehlerhafter Information wird eingeschränkt:
    • Künftig ist ein Widerruf in solchen Fällen nur noch bis zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich - vorausgesetzt, die Widerrufsbelehrung wurde ordnungsgemäß erteilt.
    • Für Lebensversicherungen soll eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

Rechtliche Änderungen für Vertragsunterlagen

Ein weiterer Aspekt betrifft die Informationsübermittlung: Verbraucher sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Vertragsbedingungen in Papierform haben. Die digitale Bereitstellung gilt als ausreichend.

Sollten die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden, stehen Onlinehändler vor der Aufgabe, ihre Bestell- und Widerrufsprozesse technisch wie rechtlich anzupassen. Insbesondere UX, Interface-Gestaltung und rechtssichere Formulierungen auf den Shopseiten werden von der neuen Regelung direkt betroffen sein. Es ist ratsam, bereits jetzt technische Vorbereitungen zu treffen, um im Fall einer schnellen Umsetzung des Gesetzes nicht unter Zeitdruck zu geraten.
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