Bund schränkt Rabatte auf Medikamente ein
03.11.2020 Onlineapotheken dürfen künftig keine Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente mehr gewähren. Der Bundestag hat vergangene Woche einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom im August hatte ergeben, dass die Nachfrage bei Online-Apotheken aufgrund der Corona-Pandemie steigt. 58 Prozent der Kunden bestellen bereits Medikamente online. Rund jeder Sechste (17 Prozent) löst auch Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneien in der Versandapotheke ein. Beflügelt wird diese Entwicklung durch die Einführung des elektronischen Rezepts. Ab Mitte 2021 kann das E-Rezept verwendet werden, ab 2022 ist dessen Nutzung bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
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