Corona-Rückzahlungen: Für Händler läuft die Zeit ab
Allerspätestens bis Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun werden von den zuständigen Bewilligungsstellen die sogenannten Schlussbescheide versandt, und gerade für Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen, ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben und welche Punkte sie beac
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