Zufriedenheit der Belegschaft: Tipps für interne Befragungen

von Frauke Schobelt

30.04.2021 Zur Steigerung des Mitarbeiterengagements kann sich ein Blick hinter die Kulissen lohnen. Was Versandhändler bei der Befragung ihrer Belegschaft beachten sollten.

 (Bild:  Dr. Eckhardt und Partner)
Bild: Dr. Eckhardt und Partner
Wenn E-Retailer ihre MitarbeiterInnen in Zeiten von Corona unterstützen, dann zumeist mit technischen Hilfsmitteln. Doch das seelische Wohl der Belegschaft wird oft vernachlässigt. Laut einer Randstad   -Studie fühlt sich ein Drittel aller Arbeitnehmer (33 Prozent) in der Corona-Situation von Vorgesetzten emotional allein gelassen.

"Personalverantwortliche sollten die Auswirkung dieser Krise auf das psychische Wohlbefinden ihrer MitarbeiterInnen nicht vernachlässigen. Schließlich geht etwa jeder sechste Fehltag auf psychische Störungen zurück, wie aus dem BKK Gesundheitsreport 2020 hervorgeht", sagt Andreas Bolder, Director Group Human Resources bei Randstad Deutschland. "Damit wird deutlich, dass die mentale Gesundheit von Arbeitnehmern genauso entscheidend für ihre Arbeitsfähigkeit wie das körperliche Befinden ist."

Führungskräfte sind in der aktuellen Krise stark gefordert. Sie müssen ihre Unternehmen durch eine komplexe wirtschaftliche Situation leiten und Arbeitsprozesse und Organisation stetig an die neuen Bedingungen anpassen. "Es war schon immer wichtig und richtig, MitarbeiterInnen in diese Veränderungsprozesse einzubeziehen", sagt Andreas Bolder. "Durch regelmäßige Gespräche mit MitarbeiternInnen - ob analog oder digital - und aufmerksames Zuhören gelingt es, Stressfaktoren frühzeitig zu identifizieren und gezielt anzusprechen."

Ein Drittel der deutschen HändlerInnen verzichtet jedoch auf eine Zufriedenheitsevaluation ihrer Angestellten, weiß das Softwarehaus Dr. Eckhardt und Partner   . Dabei könne das Wissen um die Befindlichkeiten der Belegschaft gerade in Homeoffice-Zeiten helfen, die Leistung zu steigern. Mit Hilfe von internen Marktforschungstools lässt sich das aktuelle Stimmungsbild des Kollegiums abfragen. Die Selfmade-Mafo erlaubt dabei eigenständig komplexe Datenerhebungen in Echtzeit. Vorteil: Die Datenhoheit bleibt im Unternehmen.

Tipps für interne Befragungen

Auch zur Steigerung des Mitarbeiterengagements loht ein Blick hinter die Kulissen. So können interne Interviews die Wirkung von Personalmaßnahmen reflektieren. Was es bei den Befragungen nach den Erfahrungen von Dr. Eckhardt und Partner zu beachten gilt:

Auskunftsgebende sollten belohnt werden, denn qualitativ wertige Daten basieren auf intrinsisch motivierter Teilnahme. Die Fragenden erhalten Einblicke, Antwortende die Chance, sich mitzuteilen. Doch dabei lauern Fallstricke: "Verschachtelte Formulierungen überfordern, eintöniger Satzbau langweilt". Außerdem sollten Fragebögen nicht zu umfangreich sein. Zwar ist der Erkenntnisgewinn groß, mit steigender Fragenanzahl sinkt jedoch die Teilnahmebereitschaft. Die empfohlene Ausfüllzeit einer Online-Umfrage beträgt höchstens 15 Minuten.

Die Bearbeitungszeit hängt jedoch auch vom Fragetyp ab: Ja/Nein-Fragen verlangen dem Ausfüllenden weniger Zeit ab als Ranking-Skalen oder offene Antwortmöglichkeiten. Die Gestaltung ist deshalb eine Gratwanderung: "Abwechslung der Fragetypen erfrischt, häufige Wechsel aber strengen an. Regelmäßigkeit verleiht Sicherheit, doch Monotonie ermüdet." Ein durchdachter Aufbau, ein passendes Layout und stimulierende Elemente sprechen die Teilnehmenden dagegen an. Achtung: "Bei zu üppigen Auswahloptionen ziehen Befragte gern die obenstehende Antwort vor und verfälschen das Ergebnis; weniger motivierte Teilnehmer verfallen in Ankreuzmuster und tendieren zur Mitte."

Vom Frageformat unabhängig stehen zwei Fragen im Fokus:
  • Führt die Erhebung zum Befragungsziel?
  • Sind die Daten gemäß dem Befragungszweck verwendbar?
Bei der Wahl des Tools müssen Versandhändler deshalb darauf achten, dass es Datenschutz gewährt. Denn Angestellte macht die Preisgabe persönlicher Daten verletzlich und Auskunftsfreudige verlassen sich auf einen sensiblen Umgang mit ihren Antworten. Die DSGVO-Verordnung aus 2018 besagt, dass Teilnahme auf Freiwilligkeit basiert und Befragten aus der Informationsfreigabe keine Nachteile entstehen dürfen. Eine Anonymisierung und Unidentifizierbarkeit der teilnehmenden Personen ist deshalb ein unabdingbarer Schutz vor Diskriminierung.
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