Recht & Regulierung

Agentic Commerce: Rechtsexperte warnt vor unwirksamen Kaufverträgen

von Dominik Grollmann

22.10.2026 KI-Agenten können bereits selbstständig Produkte bestellen und Zahlungen auslösen. Doch ob dabei rechtsverbindliche Kaufverträge entstehen, ist juristisch umstritten. Ein Rechtsexperte warnt Online-Händler vor erheblichen Risiken und empfiehlt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
Ob autonome KI-Agenten rechtsverbindliche Kaufverträge abschließen können, ist nach Einschätzung des Rechtsexperten Oliver M. Merx   bislang nicht ausreichend geklärt. In einem aktuellen Fachbeitrag auf dem Portal Grundwissen KI-Recht   warnt der Rechtsassessor und Informatiker davor, dass Händler beim Agentic Commerce möglicherweise keine durchsetzbaren Zahlungsansprüche erwerben. Bislang gebe es weder eine einschlägige Rechtsprechung noch eine gesetzliche Regelung, die die Zurechnung autonomer Agentenhandlungen eindeutig kläre.

Hintergrund ist die zunehmende Automatisierung des Online-Handels durch künstliche Intelligenz. So hat Google    im Oktober 2026 in den USA einen KI-gesteuerten Warenkorb eingeführt, der Produkte aus verschiedenen Shops zusammenführt. Gleichzeitig haben Meta   und Sierra   das Personal Agent Protocol vorgestellt. Der technische Standard soll regeln, wie sich persönliche KI-Agenten gegenüber Unternehmen authentifizieren. Zu den beteiligten Unternehmen gehören unter anderem Shopify   und Walmart  .

Warum der Vertragsschluss rechtlich umstritten ist

Das rechtliche Problem liegt in der Frage, wem die Handlungen eines autonomen KI-Agenten zugerechnet werden können. Nach deutschem Zivilrecht setzt ein Vertrag grundsätzlich übereinstimmende Willenserklärungen voraus. KI-Agenten besitzen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit und können deshalb keine eigenen rechtsverbindlichen Willenserklärungen abgeben. Umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen ihre Handlungen dennoch dem Menschen oder Unternehmen zugerechnet werden können, das sie einsetzt.

Zwar vertreten unter anderem Verbände wie der Händlerbund    und verschiedene Rechtsberater die Auffassung, dass Verträge grundsätzlich wirksam sein können, wenn ein KI-Agent innerhalb einer erteilten Vollmacht handelt. Merx hält diese Einschätzung jedoch für nicht ausreichend abgesichert. Die Argumentation stütze sich häufig auf ältere Rechtsgrundsätze zur automatisierten Vertragsabwicklung, die sich nicht ohne Weiteres auf autonome, lernende KI-Systeme übertragen ließen. In der Folge käme bei vollständig autonomen Agentenhandlungen unter Umständen kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Diese weitreichende Einschätzung ist allerdings keine gesicherte Rechtslage, sondern Teil einer bislang offenen juristischen Diskussion.

Händlern drohen Zahlungsausfälle und Haftungsrisiken

Sollte ein Gericht den Vertragsschluss durch einen autonomen KI-Agenten im Einzelfall als unwirksam einstufen, könnte ein Händler seinen Kaufpreisanspruch nicht durchsetzen. Stattdessen kämen gegebenenfalls Ansprüche auf Rückabwicklung oder Ersatz von Vertrauensschäden infrage. Daraus könnten zusätzliche Kosten für Versand, Retouren und Lagerhaltung entstehen.

Besonders kritisch bewertet Merx die Situation im B2B-Handel. Dort könnten ungeklärte Vertragsverhältnisse zusätzlich Schwierigkeiten bei der Buchführung, der steuerlichen Dokumentation und der Erfüllung von Nachweispflichten verursachen. Auch Geschäftsleitungen müssten diese Risiken bei Investitionen in Agentic-Commerce-Systeme berücksichtigen.

Rechtsexperte empfiehlt zusätzliche Bestätigungen

Merx rät Händlern deshalb, die rechtlichen Grundlagen ihrer Agentic-Commerce-Anwendungen ebenso sorgfältig zu prüfen wie deren technische Integration. Insbesondere empfiehlt er, bei Transaktionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte eine ausdrückliche Bestätigung durch den menschlichen Nutzer einzuholen. Diese sollte technisch überprüfbar und möglichst kryptografisch signiert sein.

Darüber hinaus sollten Händler dokumentieren, innerhalb welcher Grenzen ein KI-Agent handeln darf. Dazu zählen insbesondere Preislimits, zugelassene Lieferanten und zeitliche Beschränkungen. Technische Protokolle könnten zwar die Identität und Autorisierung eines Agenten nachweisen, würden aber nicht automatisch die Rechtswirksamkeit seiner Handlungen sicherstellen.

Eine gesetzliche Klärung könnte nach Einschätzung des Experten noch mehrere Jahre dauern. Zwar beschäftigen sich politische Institutionen zunehmend mit automatisierten Vertragsabschlüssen. Ob und in welcher Form entsprechende Regelungen beispielsweise im geplanten europäischen Digital Fairness Act   berücksichtigt werden, ist jedoch offen.

Bis dahin empfiehlt Merx, mögliche Rechtsunsicherheiten ausdrücklich in die Risiko- und Investitionsplanung einzubeziehen. Händler und Handelsverbände sollten zudem auf verbindliche gesetzliche Regelungen drängen, die autonome KI-Transaktionen rechtlich absichern.
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