Mehrwertsteuer: Neue Regeln für EU-Importe ab 2028

von Dominik Grollmann

20.05.2025 Händler und Plattformen müssen sich auf neue digitale Meldepflichten einstellen - zentraler One-Stop-Shop ersetzt Mehrfachregistrierungen

 (Bild: janjf93 / pixabay.com)
Bild: janjf93 / Pixabay
Der Rat der EU hat eine Einigung über die Richtlinie zur Reform der Mehrwertsteuerregelung beim grenzüberschreitenden Handel erzielt. Damit dürfte die letzte Hürde vor dem Inkrafttreten gefallen sein, die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird bis zum 1. Juli 2028 erwartet.

Kern der Reform ist der verpflichtende Einsatz des Import One-Stop-Shop (IOSS) für den Verkauf eingeführter Waren. Händler und Plattformen sollen künftig Mehrwertsteuerpflichten zentral und digital abwickeln können, statt sich in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren zu müssen. Der IOSS dient dabei als einzige Anlaufstelle für die Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Europäische Union. Die Meldung der Transaktionen erfolgt in Echtzeit.

Ziel der Maßnahme ist eine Vereinfachung und Entbürokratisierung, besonders für kleinere HändlerInnen. Gleichzeitig werden Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen.
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