ECommerce-Regulierung

Österreichischer Handel will Anti-Billigmode-Gesetz - Deutsche skeptisch

von Sebastian Halm

24.06.2025 Der österreichische Handelsverband drängt auf ein nationales Anti-Ultra-Fast-Fashion-Gesetz, um im Onlinehandel die Chancengleichheit sicherzustellen. Der deutsche Handlesverband Bevh sieht das vorgehen skeptisch - und will eine europäische Lösung.

 (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
?Es gibt in Europa bereits ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk für alle. Das muss effektiv durchgesetzt werden, um Wettbewerbsverzerrungen abzustellen und für die Zukunft zu vermeiden", sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bevh   :
Wenn sich dann noch Lücken in den Regeln zum Fair Play zeigten, müssten sie geschlossen werden. Weitere Ideen dazu habe die EU im Frühjahr vorgestellt und bringt sie in den ordentlichen europäischen Gesetzgebungsprozess ein. Die Verhandlungen zum Thema Zoll laufen.

"Wenn in der Zwischenzeit jeder EU-Mitgliedsstaat sein eigenes Gesetz auf den Weg bringt, um den eigenen Markt vom internationalen Onlinehandel abzuschotten, schwächt das Europa und den Binnenmarkt", sagt Wenk-Fischer: "Wir wünschen uns mehr gemeinsames Engagement, besseren Informationsaustausch und eine europaweite Stärkung von Zoll und Marktüberwachung.?
Vorbild für das österreichische Gesetz ist Frankreich, wo der Senat am 10. Juni 2025 mit überwältigender Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Ultra-Fast-Fashion verabschiedet hat. Ziel des Gesetzes ist es, den ökologischen und sozialen Auswirkungen von extrem billig produzierter und schnell konsumierter Mode entgegenzuwirken. Konsumanreize sollen reduziert und ein Bewusstseinswandel bei der jungen Zielgruppe angestoßen werden. Der Gesetzentwurf richtet sich insbesondere gegen die beiden Fernost-Plattformen Shein   und Temu  .

Der französische Gesetzentwurf wird im September in einer parlamentarischen Kommission weiterverhandelt und anschließend der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt. Das finale Gesetz könnte somit noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ultra-Fast-Fashion ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich: Sie fördert Überkonsum, bedient sich verbotener arbeitsrechtlicher Standards, belastet die Umwelt massiv und gefährdet die Existenz europäischer Modeunternehmen.

Analog zum französischen Vorgehen empfiehlt der Handelsverband    für Österreich folgende drei Sofortmaßnahmen:
  1. Strafzahlungen für besonders umweltschädliche Produkte: Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die häufig mit giftigen Chemikalien belastet sind, sollen mit einem Strafzuschlag von mindestens 5 Euro belegt werden.
  2. Werbeverbote: Ultra-Fast-Fashion-Anbieter wie Temu, Shein oder AliExpress sollen künftig in Österreich nicht mehr werben dürfen, weder über klassische Kanäle noch über Social Media. Das Werbeverbot soll auch heimische Influencer umfassen, die Produkte solcher Anbieter bewerben.
  3. Handling Fee: Alle B2C-Paketlieferungen aus Drittstaaten sollen mit einer Abgabe von mindestens 2 Euro belegt werden.
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