Österreichischer Handelsverband ist für Anti-Billigmode-Gesetz
24.06.2025 Der österreichische Handelsverband drängt auf ein nationales Anti-Ultra-Fast-Fashion-Gesetz, um im Onlinehandel die Chancengleichheit sicherzustellen. Vorbild dafür ist Frankreich, wo der Senat am 10. Juni 2025 mit überwältigender Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Ultra-Fast-Fashion verabschiedet hat.
Der französische Gesetzentwurf wird im September in einer parlamentarischen Kommission weiterverhandelt und anschließend der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt. Das finale Gesetz könnte somit noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ultra-Fast-Fashion ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich: Sie fördert Überkonsum, bedient sich verbotener arbeitsrechtlicher Standards, belastet die Umwelt massiv und gefährdet die Existenz europäischer Modeunternehmen.
Analog zum französischen Vorgehen empfiehlt der Handelsverband für Österreich folgende drei Sofortmaßnahmen:
- Strafzahlungen für besonders umweltschädliche Produkte: Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die häufig mit giftigen Chemikalien belastet sind, sollen mit einem Strafzuschlag von mindestens 5 Euro belegt werden.
- Werbeverbote: Ultra-Fast-Fashion-Anbieter wie Temu, Shein oder AliExpress sollen künftig in Österreich nicht mehr werben dürfen, weder über klassische Kanäle noch über Social Media. Das Werbeverbot soll auch heimische Influencer umfassen, die Produkte solcher Anbieter bewerben.
- Handling Fee: Alle B2C-Paketlieferungen aus Drittstaaten sollen mit einer Abgabe von mindestens 2 Euro belegt werden.
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