E-Rechnung: Bei unverschlüsseltem Versand haftet der Sender
22.05.2025 Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein stellt klar: Wer seine E-Rechnung nicht ausreichend schützt, ist bei Mißbrauch selbst schuld.

TLS-Verschlüsselung dringend empfohlen
Für den rechtskonformen Versand von Rechnungen ist es ausreichend, dass sie in einem gängigen Text- oder Bildformat vorliegen. Es müssen lediglich die Anforderungen an Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit erfüllt sein. Doch in der Praxis zählt auch die Sicherheit des Übertragungsweges: Nur wer auf eine durchgängige Transportverschlüsselung (zum Beispiel per TLS - Transport Layer Security) setzt, kann sich gegen Manipulationen absichern."Der Rechnungsaussteller bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn die Rechnung unverschlüsselt versendet wurde und es zu einer Manipulation kommt", warnt Steuerberater Roland Franz . Ein erneuter Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden besteht dann nicht.
Unternehmen sollten Rechnungsprozesse prüfen
Für ECommerce-Händler, Dienstleister und B2B-Versender ist das Urteil ein Warnsignal. Wer Rechnungen elektronisch zustellt, sollte jetzt seine technischen Standards prüfen und gegebenenfalls nachrüsten. Empfehlenswert sind automatisierte Rechnungsportale oder abgesicherte Mailgateways mit TLS-Unterstützung - insbesondere bei regelmäßigem Geschäftskundenversand.Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!