Recht auf Reparatur - und alle wichtigen Gesetze für Händler in 2025
27.06.2025 Bis 31. Juli 2026 muss die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in ein Gesetz gegossen werden. Was Händler denken und alle Neuerungen für 2025.
Die Studie 'Das Recht auf Reparatur: Anspruch, Umsetzung und Wirkung aus Perspektive der wichtigsten Akteure' macht deutlich, dass das Recht auf Reparatur bei den VerbraucherInnen bisher noch wenig bekannt ist. Von den VerbraucherInnen, die schon einmal vom Recht auf Reparatur gehört haben (44 Prozent), weiß knapp ein Drittel (35 Prozent), worum es im Einzelnen geht. Bei den befragten Fachhändlern kennen 98 Prozent und bei den Herstellern 95 Prozent die EU-Richtlinie, im Detail informiert darüber sind im Fachhandel 55 Prozent und bei den Herstellern 95 Prozent.

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Jetzt Mitglied werden"Wenn das Richtlinien-Ziel erreicht werden soll, müssen die Konsumenten besser über die praktischen Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert werden. Eine bundesweite Informationskampagne halten wir für sinnvoll, um das Bewusstsein für Reparaturen in Deutschland zu stärken und vorhandene Wissenslücken bei den Verbrauchern zu schließen", erklärt Frank Schipper , Vorsitzender Handelsverband Technik (BVT).
Gesetze, die vor dem 1. Juli 2025 in Kraft treten
1. Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Inkrafttreten: 13. Dezember 2024Pflichten: Hersteller, Händler und Importeure müssen Sicherheitsinformationen bereitstellen, Produkte prüfen, Rückrufe durchführen und 10 Jahre dokumentieren.
Sanktionen: Abmahnungen, Marktverbot, Haftung bei Schäden.
2. EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte
Inkrafttreten: 30. Dezember 2024Pflichten: Herkunftsnachweise für Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Holz. KMUs: vereinfachte Dokumentationspflicht.
Sanktionen: Sanktionen je nach Mitgliedstaat, Abmahnungen, Marktverbot möglich.
3. Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)
Inkrafttreten: 1. Januar 2025Pflichten: Verkauf nur mit Beratung durch sachkundiges Personal, kein Selbstbedienungsverkauf.
Sanktionen: Bußgelder, Verkaufsverbot bei Verstößen.
4. E-Rechnungspflicht (Wachstumschancengesetz)
Inkrafttreten: 1. Januar 2025Pflichten: B2B-Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen (z.B. XRechnung) ausstellen und archivieren.
Sanktionen: Bußgelder, steuerliche Nachteile bei Nichtbeachtung.
5. Änderungen bei der Umsatzsteuer
Inkrafttreten: 1. Januar 2025Pflichten: Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung bei geringer Zahllast (unter 2.000 Euro); EU-weite Kleinunternehmerregelung.
Sanktionen: Bußgelder, Nachzahlungen bei Fehlanwendung.
6. AI Act (EU-KI-Verordnung)
Inkrafttreten: 2. Februar 2025Pflichten: Risikobewertung, Ethikregeln, Schulungen, Dokumentation. Verbot hochriskanter KI-Systeme.
Sanktionen (ab 2. August 2025): Geldstrafen bis 35 Millionen Euro bzw. 7% Umsatz, Vertriebsverbote.
Verlängerung der Gewährleistung sowie zeitlicher und personeller Mehraufwand als herausfordernd betrachtet
Prinzipiell empfinden Fachhändler und Hersteller die Regelung rund um das Recht auf Reparatur als Chance, um etwa Kontaktpunkte zu KundInnen zu erhöhen oder auch ihr Serviceangebot zu erweitern. Allerdings überwiegen für einen Großteil der Befragten aus diesen Gruppen die Herausforderungen die Chancen, die die Richtlinie mit sich bringt: So bewerten die in der Richtlinie geforderte Verlängerung der Gewährleistung nach erfolgter Reparatur 70 Prozent der Fachhändler und knapp zwei Drittel der Hersteller (63 Prozent ) als schwierig. Über die Hälfte der Fachhändler (56 Prozent ) und knapp ein Drittel der Hersteller (32 Prozent ) befürchten einen Mehraufwand durch die engere Zusammenarbeit mit Reparaturpartnern.
Gesetze, die ab/nach Juni 2025 in Kraft treten
1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Inkrafttreten: 28. Juni 2025Pflichten: Barrierefreie Gestaltung von Produkten, Online-Diensten, Self-Service-Geräten. AGB-Transparenz, Konformitätserklärung.
Sanktionen: Bußgelder bis 100.000 Euro, Abmahnungen, Vertriebsverbot.
2. Gesetz zur alternativen Streitbeilegung (ADR)
Inkrafttreten: 20. Juli 2025Pflichten: Hinweis zur Teilnahmebereitschaft an Streitbeilegungsverfahren auf Website (für Händler >10 MA).
Sanktionen: Abmahnungen bei fehlendem Hinweis, ggf. Strafen.
3. EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Inkrafttreten: 12. August 2026: Vermeidung übergroßer Verpackungen, recycelbare Materialien, Kennzeichnung, Wiederverwendbarkeit.
Sanktionen: Bußgelder, Verkaufsverbot, Haftung bei Umweltschäden.
4. NIS-2-Richtlinie (Cybersicherheit)
Inkrafttreten (voraussichtlich): im Laufe 2025Pflichten: Sicherheitsstrategie, Risikomanagement, Meldepflichten für Vorfälle.
Sanktionen: Geldstrafen, Reputationsverlust, rechtliche Haftung.
Größeres Reparaturvolumen von Herstellern und Fachhändlern kaum zu bewältigen
Entscheiden sich VerbraucherInnen dazu, ihr defektes Gerät (aus einer der in der EU-Richtlinie genannten Produktgruppen) reparieren zu lassen, gibt knapp die Hälfte (44 Prozent ) an, dafür den Kundendienst des Herstellers zu nutzen und knapp ein Viertel (24 Prozent ) den Fachhandel für Elektrogeräte. In Folge der Richtlinie gehen mehr als die Hälfte der Hersteller (56 V) und des Fachhandels (52 V) davon aus, dass ihr eigenes Reparaturvolumen steigen wird. Fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74 Prozent ) und knapp die Hälfte der befragten Hersteller (40 Prozent ) äußern jedoch, mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise auch ein größeres Reparaturvolumen umsetzen zu können.
"Die Studie zeigt deutlich, dass die wachsenden Reparaturwünsche der Kunden nur mit ausreichend qualifiziertem Personal erfüllt werden können. Handel und Industrie sind sich einig, dass der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur ist. Hier sehen wir Handlungsbedarf auch bei der Politik, die notwendige Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu fördern", so Frank Schipper, Vorsitzender Handelsverband Technik (BVT).
Neue Regelung mit unintendierten Kostenwirkungen
In Folge der Umsetzung der Richtlinie zum 'Recht auf Reparatur' gehen jeweils über 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen (68 Prozent ) und der Hersteller (63 Prozent) davon aus, dass die Kosten für eine Reparatur steigen werden. Hersteller und Fachhändler geben dafür ähnliche, teils aber unterschiedlich gewichtete Gründe an. So sehen Fachhändler unter anderem die Erhöhung der Preise für Ersatzteile durch Hersteller (68 Prozent ), einen zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (58 Prozent ) und zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (52 Prozent) als wichtigste Gründe für steigende Reparaturpreise an. Die Mehrheit der befragten Hersteller sehen im zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (92 Prozent), in zusätzlichen Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (83 Prozent) und in zusätzlichen Kosten durch die Vorhaltung von diesen (75 Prozent) die drei größten Preistreiber für Reparaturen."Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass die Richtlinie potenziell zu erhöhten Reparaturpreisen führen und damit die mit ihr verbundenen Nachhaltigkeitsbemühungen wie die Reduzierung von Elektromüll konterkariert würde. Hier könnte es sinnvoll sein, auf nationaler Ebene Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten, um mögliche Teuerungen abzumildern und die Reparaturbereitschaft weiterhin zu fördern", so Dr. Ralf Deckers , Bereichsleiter Strategic Insights & Analytics und Mitglied der Geschäftsleitung IFH Köln.
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