Umsatzsteuer-Privileg der Post fällt

von Redaktion Versandhausberater

12.03.2010 Vergangene Woche hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Umsatzsteuer-Privileg der Deutschen Post per Juli 2010 abgeschafft.

Vergangene Woche hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Umsatzsteuer-Privileg der Deutschen Post per Juli 2010 abgeschafft. Noch will sich die Deutsche Post aber nicht geschlagen geben: nach Ansicht von CEO Dr. Frank Appel widerspricht es europäischem Recht.
Nach neuem Recht muss die Post generell bei Geschäftskunden 19 % Mehrwertsteuer erheben, auch für flächendeckende Leistungen gemäß Universaldienst-Verordnung (PUDLV). Umgekehrt können private Postdienstleister, die Privatkunden gegenüber flächendeckende Zustellservices erbringen, wie die Post in bestimmten Produkten von der Umsatzsteuer befreit werden.
Appel wendet sich gegen die generelle Ungleichbehandlung von Privat- und Geschäftskunden. Beide müssten von der Umsatzsteuer befreit werden. Laut EU-Recht müssten ohnehin nur solche Geschäftskunden-Verträge mit 19 % belastet werden, die individuell ausgehandelt würden - nicht aber solche, die auf Grundlage der AGB liefen.
Die SPD kritisierte, dass durch den Beschluss Privatpersonen bei schweren Sendungen mehr bezahlen müssten und Spendenaufrufe oder Vereinspost künftig mit Umsatzsteuer belegt würden.
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