Urteil

E-Mail im Impressum muss echter Kontaktpunkt sein

von Christian Gehl

27.03.2025 Das Landgericht München I hat entschieden, dass E-Mails im Impressum nicht zu einer weiteren Kontaktmöglichkeit, wie etwa einem Formular, führen dürfen, sondern selbst bereits ein funktionierender Kontaktpunkt sein müssen.

 (Bild: Pixabay/ herbinisaac)
Bild: Pixabay/ herbinisaac
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale   gegen einen Cybersicherheitsanbieter auf Unterlassung automatischer E-Mails. Der Website-Betreiber hatte im Impressum eine E-Mail-Adresse angegeben, die automatisch eine Antwort mit Verweis auf ein Kontaktformular generierte.

Das Landgericht München I hat entschieden (Urteil v. 25.02.2025, Az. 33 O 3721/24) dass diese Praxis eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG   darstelle. Der Impressumspflicht komme der Betreiber nur nach, wenn die angegebene E-Mail-Adresse eine "unmittelbare Kommunikation" ermögliche (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Digitale-Dienste-Gesetz   ).

Sei dies nicht der Fall, täusche der Anbieter die Erreichbarkeit nur vor. Der Verweis auf andere Kommunikationswege stellt nach Auffassung des Gerichts eine unzulässige Hürde dar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, vermerkt die Wettbewerbszentrale.
alle Optionen Mitglied werden auf neuhandeln
Ihr regelmäßiger Update.

Basis

Die kostenfreie Mitgliedschaft auf neuhandeln.de

Vier Ausgaben des Versandhausberater kostenfrei zum Kennenlernen
  • Kostenfrei
  • Wöchentlicher Newsletter
  • Zugriff auf Beiträge exklusiv nur für Mitglieder
  • Teilnahme an Webinaren und virtuellen Kongressen
  • Kostenloser Eintrag im Dienstleister-Verzeichnis
  • Vier Wochen lang zum Test die Print-Ausgabe des Versandhausberaters frei Haus
-50%
Für ECommerce-Profis.

Premium

Versandhausberater, der Premium-Dienst von neuhandeln.de:

Freitags den Versandhausberater frei Haus
  • Sofort Zugriff auf alle Premium-Inhalte online
  • Wöchentlich neue Exklusiv-Studien und Analysen
  • Zugriff auf das gesamte EMagazin-Archiv
  • Freitags die aktuelle Versandhausberater-Ausgabe als E-Magazin und gedruckt per Post
  • 194,61 Euro pro Quartal (zzgl. MwSt)
    97,31 Euro (zzgl. MwSt)*
-50%
Top-Deal!
Für Dienstleister des Handels.

PremiumPlus

Das Marketingpaket macht Ihr Unternehmen für über 15.000 E-Retailer sichtbar.

  • Alle Leistungen der Premium-Mitgliedschaft
  • Umfassender Eintrag als Dienstleister im Dienstleister-Verzeichnis
  • Bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen
  • Alle Platzierungen hervorgehoben mit Firmenlogo
  • Unternehmens-Einblendung unterhalb thematisch relevanter Beiträge
  • Whitepaper veröffentlichen
  • Pressemitteilungen veröffentlichen
  • Gastbeiträge veröffentlichen
  • Referenzkunden pflegen
  • 995 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt)
    497,50 Euro (zzgl. MwSt)*

*Der rabattierte Preis gilt für die erste Bezugsperiode. Danach setzt sich die Mitgliedschaft zum regulären Preis fort, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird. Premium: 3 Monate/194,61 Euro, PremiumPlus: Jahr/995,00 Euro, Enterprise: Jahr/1998 Euro, jeweils zzgl. Mwst.