Recht

"Nachhaltigkeits-Shop": Versandhändler Pearl stoppt Werbung

von Dominik Grollmann

15.04.2026 Der Versandhändler Pearl darf seinen Shop nicht mehr pauschal als "nachhaltig" bewerben, nachdem das Unternehmen einen entsprechenden Unterlassungsanspruch anerkannt hat. Davon können auch andere Unternehmen lernen.

 (Bild: Pixabay/Nachhaltigkeit)
Bild: Pixabay/Nachhaltigkeit
Der Versandhändler Pearl    darf seinen Onlineshop zukünftig nicht mehr irreführend als "nachhaltig" bewerben. Hierzu hat das Landgericht Freiburg nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe   (DUH) ein Anerkenntnisurteil erlassen. Die DUH hatte argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind, Pearl hatte zuvor einen entsprechenden Unterlassungsanspruch aktzeptiert.

Für Händler ist der Fall vor allem ein Warnsignal: Wer einen Shop oder ein Sortiment pauschal als nachhaltig bezeichnet, muss diese Aussage belastbar belegen können. Nach Auffassung der DUH reichte das bei Pearl nicht aus, weil weder der Shop selbst noch alle dort angebotenen Produkte als nachhaltig eingestuft werden könnten.

Was das Urteil für Händler bedeutet

Das Urteil zeigt, wie riskant breit formulierte Nachhaltigkeitsversprechen sein können. Besonders problematisch wird es, wenn einzelne Produktgruppen oder Marketingbotschaften den Eindruck vermitteln, ein gesamter Shop handle umweltfreundlich, obwohl das Sortiment auch Artikel umfasst, bei denen sich ein solcher Anspruch kaum halten lässt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Pearl deshalb Verbrauchertäuschung vor. Er verweist unter anderem auf Produkte wie Kameradrohnen sowie Fensterputz- und Poolreinigungsroboter, die nach Ansicht der Organisation nicht plausibel mit Aussagen wie weniger Müll, Umweltnutzen oder einem nachhaltigeren Lebensstil beworben werden können.

Pearl zählt nach eigenen Angaben zu den großen Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und spricht von rund 23 Millionen KundInnen. Für andere Onlinehändler dürfte der Fall den Druck erhöhen, Nachhaltigkeitswerbung enger zu fassen, klar zu belegen und eher auf konkrete Produkteigenschaften als auf pauschale Shop-Versprechen zu stützen.
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