Neue US-Zollregeln: Das ist jetzt zu beachten
24.07.2026 Seit dem 24. Juli 2026 gelten für Postsendungen in die USA zusätzliche Daten- und Zollanforderungen. Händler müssen ihre Produktdaten, Abgabenberechnung und Zollvertretung anpassen; ab Oktober wird zudem die elektronische Anmeldung über ein neues Verfahren verpflichtend.
Sendungen mit einem Warenwert von höchstens 2.500 US-Dollar können weiterhin über ein vereinfachtes postalisches Zollverfahren abgefertigt werden. Die bisherige Befreiung von Einfuhrzöllen entfällt jedoch. Seit dem 24. Juli 2026 gelten für Postsendungen in die USA zusätzliche Daten- und Zollanforderungen. Händler müssen ihre Produktdaten, Abgabenberechnung und Zollvertretung anpassen; ab Oktober wird zudem die elektronische Anmeldung über ein neues Verfahren verpflichtend.
Elektronische Anmeldung wird Pflicht
Die U.S. Customs and Border Protection stellt die postalische Zollabwicklung schrittweise auf das elektronische Automated Commercial Environment um. Ab dem 22. Oktober 2026 müssen Postsendungen mit einem Wert von höchstens 2.500 US-Dollar über das Verfahren "Entry Type 13 - Informal Mail Entry" angemeldet werden.Zusätzliche Nachweise können erforderlich werden, wenn Waren in den Zuständigkeitsbereich weiterer US-Behörden fallen. Dazu zählen unter anderem die U.S. Food and Drug Administration und die U.S. Consumer Product Safety Commission .
Abgaben bereits im Check-out ausweisen
Nach Einschätzung von Spring GDS nähert sich die Abfertigung postalischer Importe damit zunehmend den Verfahren für kommerzielle Sendungen an. Händler sollten deshalb prüfen, ob ihre Produktdaten und Dokumente die Anforderungen der beteiligten US-Behörden erfüllen.Zudem sollten Einfuhrabgaben und weitere Kosten möglichst bereits vor dem Kauf berechnet und im Check-out transparent ausgewiesen werden. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung und zu zusätzlichen Kosten für EmpfängerInnen führen.
Spring GDS will die elektronische Anmeldung für seine Kunden im Rahmen seiner bestehenden Dienstleistungen übernehmen. Händler benötigen dafür vollständige Angaben zu den einzelnen Artikeln, darunter Zolltarifnummern, Ursprungsland und Gewicht.
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