Recht

BGH stärkt Händler: Standard-Widerrufsbelehrung reicht aus

13.01.2026 - Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Händlern: Sie können sich künftig stärker auf allgemeine Widerrufsbelehrungen verlassen, ohne bei jeder formalen Detailabweichung hohe Risiken fürchten zu müssen.
von Dominik Grollmann
 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
Der Bundesgerichtshof   hat klargestellt, dass Online-Händler ihre Kunden auch dann korrekt belehren, wenn sie eine allgemein gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung verwenden, selbst wenn Detailangaben fehlen (Urteil vom 7. Januar 2026, Az.: VIII ZR 62/25). Kleinere Abweichungen oder fehlende Detailangaben führen nicht automatisch dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt oder sich verlängert.

Im konkreten Fall stritten Käufer und Händler darüber, ob die Widerrufsfrist wirksam begonnen hatte. Der Kunde argumentierte, die Belehrung sei unklar gewesen, da nicht eindeutig hervorgegangen sei, ob

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