Gewährleistung: Gericht stoppt MediaMarkts Umgang mit Reklamationen
09.10.2026 Wer Produktmängel reklamiert, darf nicht den Eindruck erhalten, beim Verkäufer an der falschen Adresse zu sein. Das Landgericht Ingolstadt hat eine entsprechende Kundenservice-Mail von MediaMarkt als irreführend untersagt.
Im Streitfall hatte ein Kunde ein gut ein Jahr zuvor gekauftes Kühl-Gefrier-Gerät reklamiert, dessen Türalarm trotz geschlossener Tür dauerhaft piepte. Der Kundenservice verwies auf den Reparaturservice des Herstellers und forderte den Käufer auf, seine Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsansprüche direkt dort geltend zu machen.
Die Nachricht erweckte nach Auffassung des Gerichts den unzutreffenden Eindruck, der Verkäufer sei für die Gewährleistung nicht zuständig. Dass der Kunde sich davon nicht abschrecken ließ und seine Ansprüche weiterhin gegenüber MediaMarkt verfolgte, änderte an der Irreführung nichts.
Das Urteil erging am 24. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 1 HK O 1352/25.
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