Urteil

Gewährleistung: Gericht stoppt MediaMarkts Umgang mit Reklamationen

von Susan Rönisch

09.10.2026 Wer Produktmängel reklamiert, darf nicht den Eindruck erhalten, beim Verkäufer an der falschen Adresse zu sein. Das Landgericht Ingolstadt hat eine entsprechende Kundenservice-Mail von MediaMarkt als irreführend untersagt.

 (Bild: Sebastian Halm/ChatGPT)
Bild: Sebastian Halm/ChatGPT
Der Betreiber des MediaMarkt-Onlineshops    darf KundInnen bei Gewährleistungsansprüchen nicht durch die beanstandete Formulierung an den Hersteller verweisen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband  . Das Landgericht Ingolstadt   gab damit dessen Klage gegen die MMS E-Commerce GmbH    statt.

Im Streitfall hatte ein Kunde ein gut ein Jahr zuvor gekauftes Kühl-Gefrier-Gerät reklamiert, dessen Türalarm trotz geschlossener Tür dauerhaft piepte. Der Kundenservice verwies auf den Reparaturservice des Herstellers und forderte den Käufer auf, seine Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsansprüche direkt dort geltend zu machen.

Die Nachricht erweckte nach Auffassung des Gerichts den unzutreffenden Eindruck, der Verkäufer sei für die Gewährleistung nicht zuständig. Dass der Kunde sich davon nicht abschrecken ließ und seine Ansprüche weiterhin gegenüber MediaMarkt verfolgte, änderte an der Irreführung nichts.

Das Urteil erging am 24. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 1 HK O 1352/25.
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