Lange DHL-Lieferzeiten zwingen Händler zu Anpassungen im Shop
08.09.2025 Personalmangel, hohes Paketaufkommen, neue Angebotsstruktur: Bei vielen Sendungen lassen sich die ursprünglichen Lieferzeitversprechen nicht mehr halten. Für Händler kann das ernste Konsequenzen haben.
Denn Online-Shops sind verpflichtet, konkrete Lieferzeiten anzugeben. Formulierungen wie "voraussichtlich" oder "in der Regel" haben Gerichte mehrfach als unzulässig eingestuft. Wer aktuell mit "Lieferung in ein bis zwei Werktagen" wirbt, riskiert Vertragsverletzungen, wenn Sendungen tatsächlich vier bis sieben Tage unterwegs sind. Pauschale Hinweise wie "Lieferung kann sich verzögern" reichen rechtlich nicht aus und schaffen zusätzliche Widersprüche im Shop.
Werden Lieferzeiten nicht eingehalten, können KundInnen vom Vertrag zurücktreten - nach einer gesetzten Nachfrist, außer bei sogenannten Fixgeschäften wie Hochzeitskleidern oder weihnachtlichen Lieferungen. Zudem drohen Schadensersatzforderungen, wenn KundInnen durch die Verzögerung konkrete Nachteile erleiden.
Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist Vorsicht geboten: Irreführende Angaben zu Lieferzeiten gelten als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände nach sich ziehen.
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