EU-Kommission leitet Verfahren gegen Temu ein
31.10.2024 Die Europäische Kommission hat heute ein förmliches Verfahren gegen die chinesische Billigplattform Temu eröffnet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act) zu verstoßen.
Der heutige Beschluss folgt auf eine vorläufige Analyse des von Temu Ende September 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichts, der Antworten auf förmliche Auskunftsersuchen der Kommission vom 28. Juni 2024 und 11. Oktober 2024 sowie der von Dritten übermittelten Informationen beinhaltet.
Konkret wird sich die Untersuchung der EU-Kommission jetzt auf folgende Bereiche konzentrieren:
- Systeme, über die Temu verfügt, um den Verkauf nicht konformer Produkte in der Europäischen Union einzuschränken. Hier geht es insbesondere um die Bekämpfung von Produktpiraterie und um fehlende Sicherheitskennzeichnungen - vor allem bei Kosmetik und Spielzeug. Gegenstand des Verfahrens ist dabei die Frage, inwieweit Temus Versuche, illegale Produkte auszuschließen, überhaupt wirksam sind. Zwar sperre Temu illegale Produkte schnell ? allerdings würden diese fast genauso schnell auch wieder auf dem Marktplatz auftauchen.
- Risiken im Zusammenhang mit der suchterzeugenden Gestaltung des Dienstes, einschließlich spielähnlicher Belohnungsprogramme, welche Temu gezielt nutzt, um den Verkauf anzukurbeln. Die Kommission sieht den erhärteten Verdacht, dass Temu seine Nutzer etwa über Belohnungsprogramme und unzureichende Möglichkeiten bei der algorithmischen Sortierung zu schädlichem Verhalten verleite.
- Einhaltung der DSA-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie Temu den Usern Inhalte und Produkte empfiehlt.
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Jetzt Mitglied werdenBei dem Verfahren kann die EU-Kommission Stellungnahmen des Betreibers anfordern, aber auch interne Daten beschlagnahmen lassen oder etwa Mitarbeiter des Unternehmens befragen. Das Verfahren kann jederzeit um weitere Aspekte ergänzt werden. Zuletzt Anfang Oktober hatte die EU-Kommission von Temu Informationen über Händler, die illegale Produkte auf der Plattform verkaufen angefordert.
Zahlreiche Handelsverbände begrüßten den Schritt, darunter der Handelsverband Österreich und der BEVH e.V. .
"Dass Europa gegen Verbraucherrechtsverstöße von Temu aktiv wird, zeigt, dass es auch im aktuellen Rechtsrahmen in der Lage ist, gegen Regelbrecher vorzugehen, wenn sich Kommission und nationale Behörden koordinieren. Weiter so! Das muss nun allgemein gelebte Praxis werden. Es zeigt sich, dass es wichtiger ist, wirksame Prozesse zu schaffen als neue Gesetze. Es würde der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsystems schaden, wenn immer mehr Verbrauchschutzstandards definiert werden, die am Ende nicht richtig durchgesetzt werden", kommentiert Alien Mulyk
Leiterin Publich Affairs Europa und International beim BEVH.
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