Wegen veralteter Technik: E-Retailer muss 65.000 Euro zahlen
09.08.2021 Weil ein Onlineshop während einer DSGVO-Prüfung ein veraltetes Shopsystem nutzte, muss der Betreiber ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro entrichten.
Aufgrund dieser unzureichenden technischen Absicherung von personenbezogenen Daten verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 65.500 Euro (wegen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO). Das Bußgeld hätte noch deutlich höher ausfallen können. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der betroffene Shop bereits vor dem Bußgeldverfahren seine KundInnen dazu aufgefordert hatte, ihre Passwörter auszutauschen. Der nicht namentlich genannte Onlineshop-Betreiber hat das Bußgeld bereits akzeptiert.
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