Rechtssprechung

Gewährleistung und Garantien: Was Händler ab 2026 beachten müssen

21.11.2025 - Neue Pflichtinformationen zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien kommen - mit harmonisierten Labeln, die in Onlineshop und Ladengeschäft deutlich sichtbar sein müssen.
von Philipp Rohdenburg
 (Bild: https://cms.law/de/deu/office/muenchen)
Bild: https://cms.law/de/deu/office/muenchen
Der EU-Gesetzgeber verpflichtet B2C-Händler* ab dem 27. September 2026, ihre Kunden beim Verkauf von Waren noch besser über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (legal guarantee) sowie über etwaige gewerbliche Haltbarkeitsgarantien (commercial guarantee) von Herstellern zu informieren. Hierbei müssen Händler zukünftig auf EU-weit vorgegebene einheitliche Muster, die sog. harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (harmonisierte Mitteilung) und harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (harmonisierte Kennzeichnung), zurückgreifen.

Informationspflichten gehen auf EmpCo zurück


Die neuen Infor

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