BVOH erhält Klagerecht gegen Online-Plattformen - neue Option für Händler

von Dominik Grollmann

17.03.2026 Erstmals kann in Deutschland eine Organisation Verstöße von Online-Plattformen gegen die P2B-Verordnung gerichtlich prüfen lassen. Für Händler könnte das die Durchsetzung ihrer Rechte deutlich erleichtern.

 (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
Der Bundesverband Onlinehandel    (BVOH) ist von der Bundesnetzagentur   als klagebefugte Organisation nach der europäischen Platform-to-Business-Verordnung anerkannt worden, teilt die Behörde mit. Damit kann der Verband künftig Verstöße von Online-Plattformen gegen die Verordnung gerichtlich überprüfen lassen.

Für Händler ist diese Anerkennung relevant, weil große Marktplätze für viele von ihnen der wichtigste Vertriebskanal sind. Gleichzeitig verfügen Plattformbetreiber über erhebliche Marktmacht. Die P2B-Verordnung soll dieses Ungleichgewicht abmildern und verpflichtet Plattformen unter anderem zu mehr Transparenz bei Rankings, Vertragsbedingungen sowie Sperrungen von Händlerkonten.

Im wesentlichen ist dort geregelt:

  • Transparenz bei Rankings: Plattformen müssen erklären, nach welchen Kriterien Produkte oder Händler in Suchergebnissen angezeigt werden.
  • Klare Geschäftsbedingungen: Vertragsbedingungen müssen verständlich formuliert und leicht zugänglich sein. Änderungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
  • Umgang mit Sperrungen: Wenn Händlerkonten gesperrt oder eingeschränkt werden, muss die Plattform das begründen.
  • Beschwerdemöglichkeiten: Plattformen müssen interne Beschwerdesysteme anbieten und Mediationsmöglichkeiten ermöglichen.
  • Gleichbehandlung: Wenn Plattformen eigene Produkte oder Angebote bevorzugen, müssen sie offenlegen, wie diese Bevorzugung funktioniert

Bislang mussten Händler ihre Ansprüche bei Verstößen meist selbst durchsetzen. Das war in der Praxis häufig mit hohem Aufwand und rechtlichen Hürden verbunden.

Neue Durchsetzungsmöglichkeiten für Händler

Mit der Anerkennung kann der BVOH nun stellvertretend für Händler aktiv werden. "Mit der Anerkennung als klagebefugte Organisation können wir künftig dazu beitragen, dass die Vorgaben der P2B-Verordnung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch tatsächlich eingehalten werden", erklärt Heidi Kneller-Gronen , Hauptgeschäftsführerin des Verbands. Der BVOH ist die erste Organisation in Deutschland mit diesem Status und europaweit erst die sechste. Hintergrund sind hohe gesetzliche Anforderungen: Klagebefugte Organisationen dürfen unter anderem keine Plattformbetreiber als Mitglieder haben. Der Verband hat dies nach eigenen Angaben ausgeschlossen.

Die geringe Zahl an anerkannten Organisationen zeigt, dass die regulatorischen Anforderungen bewusst hoch angesetzt sind. Ziel ist es, unabhängige Akteure zu schaffen, die die Interessen von HändlerInnen gegenüber Plattformen vertreten können.

Für OnlinehändlerInnen eröffnet sich damit erstmals die Möglichkeit, strukturelle Probleme bei Plattformen nicht nur individuell, sondern gebündelt und rechtlich fundiert anzugehen. Ob und wie stark dieses Instrument genutzt wird, dürfte maßgeblich davon abhängen, welche Fälle der Verband künftig aufgreift.
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