Machtmissbrauchs: Kartellamt kritisiert Amazons Preiskontrollen

von Dominik Grollmann

03.06.2025 Das Bundeskartellamt wirft Amazon vor, mit intransparenten Preisobergrenzen auf seinem Marktplatz seine Marktmacht zu missbrauchen. Händler verlieren dadurch nicht nur ihre Preishoheit, sondern riskieren auch wirtschaftliche Nachteile. Besonders kleinere Anbieter geraten unter Druck - mit möglichen Folgen für den gesamten E-Commerce.

 (Bild: Midjourney/jg)
Bild: Midjourney/jg
Das Bundeskartellamt   hat die Preispolitik von Amazon    auf seinem deutschen Marktplatz deutlich kritisiert  . Die Behörde sieht in den Preisobergrenzen, die Amazon Drittanbietern vorschreibt, einen möglichen Missbrauch der Marktmacht - zumal Amazon über mehr als 60 Prozent des deutschen Onlinehandels abwickelt. Händler riskieren den Ausschluss aus dem Marktplatz oder die Deaktivierung der "Buy Box", wenn ihre Preise Amazons Algorithmen zufolge zu hoch erscheinen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt moniert insbesondere die fehlende Transparenz der Preisgrenzen und warnt vor negativen Folgen für die Wettbewerbsvielfalt. Die Praxis könne dazu führen, dass Händler ihre Kosten nicht mehr decken können oder gar den Markt verlassen müssen. In der Konsequenz würden auch andere Plattformen und der Wettbewerb insgesamt beeinträchtigt.

Auswirkungen über den Amazon-Marktplatz hinaus

Amazon rechtfertigt die Preisgrenzen als Maßnahme zum Schutz des Kundenvertrauens und zur Sicherung eines attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnisses. Doch gerade kleinere Händler geraten dadurch leicht in wirtschaftliche Abhängigkeit - sie zahlen hohe Plattformgebühren und haben beim Preis kaum noch Spielraum.

Kritisch sieht das Kartellamt zudem, dass Amazons Preiskontrollen auf andere Kanäle ausstrahlen: Händler setzen auf anderen Plattformen oft künstlich höhere Preise an, um bei Amazon nicht bestraft zu werden. Das könne den Onlinehandel insgesamt an niedrigeren Preisen hindern - zum Nachteil der Verbraucher.

Amazon wurde nun zur Stellungnahme aufgefordert. Das Verfahren stützt sich auf die verschärften Vorschriften für Digitalkonzerne nach §19a GWB und könnte weitreichende Konsequenzen für die Plattformregulierung im E-Commerce haben.
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