Regulierung

EU gibt grünes Licht: Zollfreigrenze für Kleinsendungen fällt ab Juli

von Dominik Grollmann

13.02.2026 Der Rat der Europäischen Union beendet die Zollbefreiung für Pakete unter 150 Euro und führt ab dem 1. Juli 2026 einen Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie ein. Damit reagiert die EU auf den Boom im grenzüberschreitenden Onlinehandel und will Wettbewerbsnachteile für europäische Händler beseitigen.

 (Bild: Generalzolldirektion)
Bild: Generalzolldirektion
Der Rat der Europäischen Union   hat neue Zollvorschriften für Waren in kleinen Paketen gebilligt, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Künftig entfällt die bislang geltende Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Ziel ist es, laut Mitteilung des Rates, unlauteren Wettbewerb zulasten von EU-HändlerInnen einzudämmen.

Konkret wird ab dem 1. Juli 2026 ein vorläufiger Pauschalzoll in Höhe von drei Euro auf Waren in kleinen Paketen unter 150 Euro erhoben, sofern sie direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Paket als Ganzes, sondern jede einzelne Warenkategorie.

Enthält eine Sendung beispielsweise eine Seidenbluse sowie zwei Wollblusen, fallen zwei unterschiedliche Zolltarif-Unterpositionen an. In diesem Fall werden sechs Euro fällig. Ab Juli 2026 sollen zudem für einzelne Warenkategorien reguläre Zölle gelten, abhängig von ihrer tariflichen Einordnung.

Sobald die geplante EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist, sollen für sämtliche eingeführten Waren reguläre Zölle gelten. Die Plattform ist Teil einer umfassenden Zollreform, über die Rat und Europäisches Parlament derzeit noch verhandeln. Mit einer Umsetzung wird 2028 gerechnet.

Milliarden Kleinsendungen aus China

Hintergrund der Neuregelung ist der massive Anstieg von Kleinsendungen. Nach Angaben der Europäischen Kommission   hat sich die Zahl der in die EU eingeführten kleinen Pakete seit 2022 jährlich verdoppelt. 2024 erreichten 4,6 Milliarden Sendungen den EU-Markt, 91 Prozent davon stammten aus China.

Für den EU-Haushalt und die nationalen öffentlichen Finanzen bedeutet die Reform zusätzliche Einnahmen. Zölle zählen zu den Eigenmitteln der Union, wobei die Mitgliedstaaten einen Teil als Erhebungskosten einbehalten. Separat diskutiert wird weiterhin eine mögliche Bearbeitungsgebühr im Rahmen des Zollreformpakets.

Für Onlinehändler in der EU dürfte die Abschaffung der Freigrenze vor allem mit Blick auf den Wettbewerb mit Drittstaaten-Anbietern relevant sein. Plattformen und Versender aus Nicht-EU-Ländern müssen künftig mit höheren Kosten und administrativem Aufwand rechnen.
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