"Weitreichende Verbesserungen": Amazon lockert Bedingungen für Handelspartner
18.07.2019

- Kündigung und Sperrung: Bisher hatte Amazon sich ein unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung oder Sperrung von Händlern ohne Begründung vorbehalten, ebenso wie zur sofortigen Sperrung von Konten ohne Begründung. Zahlreiche Händler beschwerten sich über für sie überraschende Kündigungen sowie über Umsatzeinbußen. Nunmehr gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bei ordentlichen Kündigungen. Bei außerordentlichen Kündigungen und Sperrungen wegen Gefährdungen und Rechtsverletzungen besteht erstmals eine Informations- und Begründungspflicht.
- Retouren und Erstattungen: Händler beschwerten sich darüber, dass sie selbst bei erkennbar unberechtigten oder sogar missbräuchlichen Kundenretouren sämtliche Kosten zu tragen hatten. Denn Amazon hat bisher die alleinige und endgültige Entscheidungskompetenz über die Annahme von Retouren bei Versand durch Amazon (Fulfillment by Amazon „FBA“) und bei Geltendmachung einer A bis Z-Garantie durch den Kunden. Zukünftig sollen Interessen der Händler im Innenverhältnis zu Amazon stärkere Berücksichtigung finden. So sollen etwa diejenigen Händler, die Fulfillment by Amazon (FBA) nutzen, das Recht haben, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen.
- Produktrezensionen: Händler haben kritisiert, dass über Drittanbieter eingeholte Produktbewertungen nicht mehr eingestellt bzw. von der Plattform gelöscht werden, während die von Amazon selbst über das eigene Bewertungsprogramm "Vine" generierten Rezensionen weiter veröffentlicht werden. Da das Vine-Programm bislang nur Vendoren - den Lieferanten von Amazon Retail - zugänglich ist, sah das Amt darin eine Benachteiligung der Marktplatz-Händler. Auf Betreiben des Kartellamts wird Amazon daher zeitnah das Vine-Programm für Marktplatzhändler öffnen.

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