Abmahnfalle

Linkes Ding: Shops müssen Hinweise auf Streitschlichter-Portal entfernen

von Sebastian Halm

21.07.2025 Händler müssen umgehend einen bestimmten Link aus ihrem Shop tilgen, sonst kann es zu Abmahnungen kommen.

 (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
Zum 20. Juli 2025 wurde die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Plattform) endgültig abgeschaltet. Damit ist die Pflicht entfallen, den OS-Link im Shop und im Online-Auftritt anzugeben. Eine ständige Abmahnfalle findet ihr Ende - und eine neue Abmahnfalle entsteht - darauf weist Anwalt.de  hin.

OS-Plattform: Worum ging es?

Online-Händler und Website-Betreiber, die mit Verbrauchern Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen (B2C-Verträge), mussten seit dem 9. Januar 2016 im Shop und auf ihren Seiten zwingend über die Online-Streitschlichtungsplattform (sog. OS-Plattform) informieren. Dazu musste auch ein anklickbarer Link von der Website zur OS-Plattform angeboten werden.

Seither war dieser OS-Link eine je nach Sichtweise beliebte oder gefürchtete Abmahnfalle: Fehlte der Link vollständig oder wurde die URL der OS-Plattform lediglich als Text - ohne klickbaren Hyperlink - angegeben, lag darin ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Die dazu ergangenen Abmahnungen lassen sich wohl kaum zählen.

Tatsächlich aber wurde die OS-Plattform in all den Jahren offenbar kaum genutzt. Schon seit dem 20. März 2025 konnten dort keine Beschwerden mehr eingereicht werden.

OS-Link: Abmahnfalle geht, Abmahnfalle kommt

Um nicht gleich in eine neue Abmahnfalle zu tappen, müssen Online-Händler und Website-Betreiber den Link nun aus ihren Seiten, aus ihren AGB und aus ihrem Shop entfernen. Auch im Impressum sollte der Link am 20. Juli nicht mehr zu finden sein. Findet sich der Link ab dem 20. Juli 2025 weiterhin im Shop und auf der Website, kann dies zukünftig als eine neue Art von Verbrauchertäuschung gewertet werden: Mit dem Hinweis auf die OS-Plattform wird dann irreführend eine Möglichkeit der Streitbeilegung vorgetäuscht, die es so nicht mehr gibt.

Für Online-Händler und Website-Betreiber bedeutet dies Sonntagsarbeit: Jedenfalls im Verlauf des Tages sollten die Rechtstexte im Shop und auf den weiteren Seiten bereinigt und aktualisiert werden. Ärgerlicher als Sonntagsarbeit ist keine Arbeit.
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