Verpackungsverordnung: bevh fordert Ende der Bevollmächtigtenpflicht
11.09.2026 Die Diskussion um die EU-Verpackungsverordnung gewinnt an Fahrt. Nachdem sich die Bundesregierung für Erleichterungen ausgesprochen hat, fordert der bevh weitergehende Änderungen und drängt auf eine vollständige Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht.
Die PPWR gilt seit August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie soll die Verpackungsvorschriften europaweit vereinheitlichen und Verpackungsabfälle reduzieren. Viele Vorgaben werden jedoch schrittweise umgesetzt. Für Händler bedeutet das bislang häufig Registrierungs- und Meldepflichten in jedem EU-Land sowie teilweise die Benennung nationaler Bevollmächtigter. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit noch an Durchführungsregelungen, die die Umsetzung vereinheitlichen sollen.
One-Stop-Shop für Registrierung
Nach Ansicht des bevh sollten die Herstellerpflichten so weit vereinheitlicht und vereinfacht werden, dass nationale Bevollmächtigte überflüssig werden. Stattdessen schlägt der Verband eine stärkere Vernetzung der nationalen Behörden vor. So sollen Behörden in einem Mitgliedstaat Verstöße von Händlern direkt durch die zuständigen Behörden in einem anderen Mitgliedstaat verfolgen lassen können.Positiv bewertet der Verband, dass die Bundesregierung die Forderung nach einem europaweiten One-Stop-Shop für Registrierungen aufgreift. Nach Angaben des bevh sind viele HändlerInnen derzeit von europäischen Absatzmärkten abgeschnitten, weil sie sich in mehreren Ländern separat registrieren müssen.
Voraussetzung für eine zentrale Registrierungsstelle sei allerdings, dass die Mitgliedstaaten einheitliche Datenanforderungen festlegen. Die dafür notwendige Durchführungsverordnung hätte bereits im Februar vorliegen sollen und befinde sich erst jetzt im Gesetzgebungsprozess.
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