Nicht lustig: Smiley-Abmahnwelle erreicht deutsche Händler
17.08.2023 Vor allem Ebay- und Etsy-Handelstreibende haben E-Mails einer US-amerikanischen Kanzlei erhalten. Inhalt: eine Unterlassungserklärung wegen eines verwendeten Smileys.
Gegen weltweit aktive Plattform-Retailer hat das Unternehmen nun eine Abmahnwelle losgetreten, wie der Rechtsanwalt Phil Salewski von der IT-Recht Kanzlei beobachtet hat. Inwieweit sich die bereits (per E-Mail) eingegangenen Unterlassungsverfügungen in Deutschland vollstrecken lassen, ist unklar. Phil Salewski meint, "dass die betroffenen deutschen Händler nach US-Recht zwar wirksam per einstweiliger Unterlassungsverfügung zur Unterlassung von Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums der 'The Smiley Company SPRL' verpflichtet wurden, diese Verpflichtung aber durch das Unternehmen nicht automatisch in Deutschland auch durchgesetzt werden kann." Betroffene Händler sollten, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen, in jedem Fall einen mit dem US-Rechtssystem vertrauten, idealerweise auch in den USA niedergelassenen Rechtsbeistand konsultieren.
Alle anderen, die Smiley-Produkte verkaufen, sollten sich die Rechtsgrundlage, auf der sie das tun, in jedem Fall genau anschauen lassen.
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