Urteil: Europäischer Gerichtshof rüttelt an den Fixpreisen der deutschen Apotheken

von Redaktion Versandhausberater

20.10.2016 Bei den Apothekern in Deutschland dürfte das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Entsetzen ausgelöst haben. Denn es hat entschieden, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstößt. Die Euro-Richter befanden, dass die Regelung der Preisbindung nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa vereinbar ist.

Bei den Apothekern in Deutschland dürfte das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs  (EuGH) Entsetzen ausgelöst haben. Denn es hat entschieden, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstößt. Die Euro-Richter befanden, dass die Regelung der Preisbindung nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa vereinbar ist.
Der Zugang zum deutschen Markt werde für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten durch die Festpreisregelung stärker behindert als für inländische Erzeugnisse, argumentiert der EuGH. Doch der Versandhandel sei für ausländische Apotheken ein "wichtigeres bzw. eventuell sogar das einzige Mittel, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten", begründet das Gericht weiter. Zudem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein "wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, die besser in der Lage sind, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen."
Ändern wird sich durch dieses Urteil zunächst nur, dass deutsche Verbraucher - vor allem die chronisch kranken Patienten - wieder Rabatte und Boni ausländischer Versandhändler annehmen dürfen. Doch für die inländischen Versandhändler ändert das Urteil nichts, sie dürfen weiter keine Boni anbieten. Ihnen steht nun die Option offen den Rechtsweg zu wählen und gegen die Inländer-Diskriminierung zu klagen.
So fordert der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Versandapotheken BVDVA, Christian Buse, in einer ersten Reaktion gleiches Recht für alle: "Nach diesem Urteil muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt."
Dass die Apotheker ihrerseites nach dem Staat rufen, liegt auf der Hand: Wie Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, meint, habe der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, "das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist." Jetzt sei die deutsche Politik gefordert! "Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen." Eine denkbare Lösung aus Sicht der Apothervertreterin sei ein "Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig."
alle Optionen Mitglied werden auf neuhandeln

Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!

Verwandte Beiträge zu diesem Beitrag
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema: