11,9 Millionen Euro Strafe wegen Preisvorgaben im Reifenhandel
22.07.2026 axxis und zwei deutsche Reifengroßhändler sollen die Verkaufspreise für Reifen der Marken Maxxis und CST beeinflusst haben. Das Bundeskartellamt ahndet Margengarantievereinbarungen und Eingriffe in die Preisgestaltung mit Bußgeldern von insgesamt 11,9 Millionen Euro.
Maxxis ist Alleinimporteurin der Reifen des taiwanischen Herstellers Cheng Shin Rubber in Deutschland. Best4Tires Berlin und Reifen Müller sind im deutschen Reifengroßhandel tätig. Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Kooperationsantrag eines weiteren Großhändlers.
Margengarantie sollte Preisführerschaft verhindern
Zum Jahreswechsel 2015/2016 schloss Maxxis zunächst mit der Rechtsvorgängerin von Best4Tires Berlin und mit Reifen Müller Margengarantievereinbarungen. Diese sicherten den Händlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zu.Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts bestand zugleich das gemeinsame Verständnis, dass die Großhändler insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 nicht als Preisführer auftreten und die Reifen nur zurückhaltend vermarkten sollten. Später schloss Maxxis entsprechende Vereinbarungen mit neun weiteren Reifengroßhändlern.
Parallel dazu etablierte Maxxis laut Behörde ein System zur Preismoderation. Dazu gehörten unverbindliche Preisempfehlungen, die laufende Überwachung tatsächlicher Verkaufspreise und gezielte Interventionen bei aus Sicht des Unternehmens zu niedrigen Preisen.
Best4Tires und Reifen Müller sollen Vereinbarungen eingefordert haben
Auch Best4Tires Berlin und Reifen Müller wurden bebußt. Nach Angaben der Behörde hatten die Unternehmen auf den Abschluss der Margengarantievereinbarungen gedrängt und von erheblichen Ausgleichszahlungen profitiert.Best4Tires Berlin haftet dabei auch für das Verhalten seiner Rechtsvorgängerin Berlin Tyre. Das Unternehmen soll die beanstandete Praxis nach der Übernahme im Juli 2022 bis mindestens Januar 2024 fortgeführt haben.
Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamts, sieht in vertikalen Preisbindungen regelmäßig einen Nachteil für VerbraucherInnen. Margengarantievereinbarungen seien kartellrechtswidrig, wenn sie Vorgaben für Verkaufspreise enthielten und damit die Preisfreiheit der Händler einschränkten.
Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig
Nach Einleitung des Verfahrens stellte Maxxis die Preismoderation ein und kündigte die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen im Juli 2024. Bei der Höhe der Bußgelder wurde berücksichtigt, dass Maxxis und Best4Tires Berlin mit dem Bundeskartellamt kooperierten.Maxxis und Reifen Müller stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden; zuständig wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf.
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