Betrugsverdacht

Verbraucherzentrale verklagt Google wegen Werbung für Fake-Shop

von Dominik Grollmann

05.11.2026 Google soll Werbung für betrügerische Online-Shops ausspielen, obwohl die eigene Künstliche Intelligenz vor diesen Anbietern warnt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb Klage gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht. Der Fall könnte grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Suchmaschinen für betrügerische Werbeanzeigen aufwerfen.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg   hat beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen Google    eingereicht, weil der Suchmaschinenanbieter Werbung für mutmaßlich betrügerische Online-Shops ausspielt, vor denen seine eigene Künstliche Intelligenz ausdrücklich warnt. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Google solche Werbeanzeigen künftig unterlässt. Die Klage richtet sich gegen die europäische Gesellschaft Google Ireland Limited.

Hintergrund ist ein dokumentierter Fall rund um den Online-Shop "Alpenmode". Bei der Suche nach dem Namen des Anbieters erscheint dessen Website unter der Domain alpenmode.com als prominent platzierte Werbeanzeige. Der Shop bietet Outdoor-Bekleidung mit hohen Rabatten an. Nach Angaben der Verbraucherzentrale fehlt jedoch ein gesetzeskonformes Impressum. Zudem lasse sich die angegebene Geschäftsadresse keinem dort ansässigen Händler zuordnen.

Googles KI erkennt den Betrugsverdacht

Besonders brisant ist der Widerspruch zwischen den Werbeanzeigen und den KI-generierten Suchergebnissen. Wer bei Google nach "Alpenmode Betrug?" sucht, erhält laut Verbraucherzentrale eine ausdrückliche Warnung der Google-KI. Diese bezeichnet den Anbieter als betrügerischen Fake-Shop. Trotzdem werde weiterhin Werbung für denselben Shop ausgespielt.

Auch nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale habe Google die beanstandete Werbung nicht eingestellt. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen die Pflichten des Suchmaschinenbetreibers.

"Es kann nicht sein, dass Google Verbraucherinnen und Verbraucher mit seiner eigenen KI vor einem Fake-Shop warnt, gleichzeitig aber weiterhin Werbung für genau diesen Shop ausspielt", kritisiert Gabriele Bernhardt  , Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Klage berührt Pflichten nach dem Digital Services Act

Die Verbraucherzentrale verweist auf den Digital Services Act   der Europäischen Union. Als besonders große Online-Suchmaschine muss Google demnach systemische Risiken ermitteln und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Nach Auffassung der VerbraucherschützerInnen gehört dazu auch, bereits erkannte betrügerische Angebote nicht weiter durch bezahlte Suchanzeigen zu verbreiten.

Der Fall Alpenmode sei zudem kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale habe weitere Fälle dokumentiert, in denen Google Werbung für mutmaßliche Fake-Shops ausspiele. Mit der Klage soll geklärt werden, welche Verantwortung der Suchmaschinenbetreiber trägt, wenn Hinweise auf betrügerische Angebote bereits durch seine eigenen Systeme vorliegen.

Auch Googles Impressum wird beanstandet

Neben der Werbung für Fake-Shops greift die Verbraucherzentrale einen weiteren Punkt auf: die Erreichbarkeit des Google-Impressums. Nutzer müssten mindestens drei bis vier Klicks ausführen und mehrere Webseiten aufrufen, bevor sie die gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterinformationen finden.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt diese Gestaltung gegen die gesetzlichen Anforderungen, wonach ein Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Auch darüber soll das Landgericht Karlsruhe entscheiden.
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