Lieferkettengesetz: Berichtspflichten ausgesetzt, Strafen stark eingeschränkt
30.09.2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) künftig deutlich "zurückhaltender und unternehmensfreundlicher" anzuwenden.
Für die verbleibenden Bußgeldtatbestände sollen besonders hohe Hürden gelten: Sanktionen sind nur noch bei gravierenden Verstößen mit direktem Bezug zu schweren Menschenrechtsverletzungen vorgesehen.
Neben der Zurückhaltung bei Verfahren wurde das BAFA angewiesen, Unternehmen stärker bei der Umsetzung des LkSG zu unterstützen. Geplant sind verstärkte Kommunikationsmaßnahmen, Umsetzungshilfen sowie die Förderung von Kooperationen zwischen Unternehmen. Die Bundesregierung hat damit das nationale Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet, massiv entschärft.
Ausblick: EU-Richtlinie CSDDD
Langfristig soll das deutsche Lieferkettengesetz durch die europäische Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) abgelöst werden. Die Bundesregierung will bei der Umsetzung darauf achten, die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten.Für (Online-)Händler bedeutet die Entscheidung vor allem eine kurzfristige Entlastung im Umgang mit Dokumentations- und Berichtspflichten. Besonders kleinere und mittlere Händler, die als Zulieferer oder Vertriebspartner international agierender Unternehmen in Sorgfaltspflichtketten eingebunden sind, dürften von der reduzierten Bürokratie profitieren. Gleichzeitig bleibt das Thema Nachhaltigkeit und Transparenz in Lieferketten ein relevantes Kriterium für KonsumentInnen - insbesondere im E-Commerce, wo Nachvollziehbarkeit und Vertrauen eine hohe Rolle spielen.
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