Onlineshops müssen bei Rechnungskauf Bedingungen offenlegen
26.06.2026 Onlineshops, die bei Kauf auf Rechnung eine Schufa-Abfrage starten, müssen das deutlich zeigen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg nach langem Rechtsstreit stattgegeben.
Nach Auffassung des Gerichts verstößt die beanstandete Werbung gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, § 6 Abs. 1 Nr. 3). Danach müssen Bedingungen für verkaufsfördernde Maßnahmen leicht zugänglich sowie klar und eindeutig angegeben werden. Im vorliegenden Fall erfolgte der Hinweis auf die erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung jedoch erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise im Verlauf des Bestellprozesses - und damit zu spät.
Auslöser des Rechtsstreits war die Beschwerde eines Verbrauchers im Dezember 2021. Dieser hatte aufgrund der Werbung "Bequemer Kauf auf Rechnung" beim Versandhändler Bonprix Ware bestellt, wurde jedoch kurz darauf darüber informiert, dass ihm diese Zahlungsart nicht gewährt werde und stattdessen nur Vorkasse oder Paypal zur Verfügung stünden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte das Versandunternehmen daraufhin ab und erhob im Februar 2022 Klage. Nachdem die Hamburger Verbraucherschützer zunächst vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht verloren hatten, legten sie mit Erfolg Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH ließ die Revision zu und übermittelte zentrale Fragen zur Auslegung europäischen Rechts an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Dieser entschied im Mai 2025, dass der Kauf auf Rechnung als "Angebot zur Verkaufsförderung" einzustufen sei, weil diese Bezahlmethode Verbraucherinnen und Verbrauchern besondere Vorteile biete und dadurch einen Kaufanreiz schaffe. Der BGH schloss sich dieser Auffassung an und verwies das Verfahren anschließend zurück an das HansOLG. Dieses musste nur noch klären, ob der Verstoß gegen die Informationspflicht geschäftlich relevant ist. Das OLG bejahte dies nun ausdrücklich: Die Aussage "Bequemer Kauf auf Rechnung" könne Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen, sich gezielt an einen Anbieter zu wenden, der einen Rechnungskauf in Aussicht stellt, statt an einen Händler, der eine sofortige Zahlung verlangt.
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