Recht

Vorsicht Falle! Wann der EuGH Mail-Marketing ohne Einwilligung wirklich erlaubt

18.11.2025 - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs öffnet Unternehmen die Tür zu EMail-Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung. Einen Freibrief stellt das Urteil aber nicht dar. Es gibt einiges zu beachten.
von Dominik Grollmann
"Wo kommen all' die E-Mails her?" - der EuGH könnte Verbrauchern eine neue Newsletter-Flut bescheren. (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
"Wo kommen all' die E-Mails her?" - der EuGH könnte Verbrauchern eine neue Newsletter-Flut bescheren.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Werbe-Mails auch ohne ausdrückliche Einwilligung versenden dürfen. Wichtigste Aussage des Urteils: Ein bestehendes Nutzungsverhältnis - etwa durch die Registrierung für ein kostenloses Angebot - kann als Geschäftsbeziehung gelten, wenn NutzerInnen Inhalte im Austausch gegen ihre Daten erhalten. Damit erweitert das Gericht die Möglichkeiten des EMail-Marketings insbesondere für Betreiber digitaler Geschäftsmodelle, Plattformen und Softwarediensten.

Voraussetzungen für zulässige Werbe-Mails

Zur Beurteilung nutzte das Gericht die E-Privacy-Rich

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