Brack verschärft Altersprüfung nach Testkäufen von Minderjährigen
02.11.2026 Der Schweizer Onlinehändler Brack will künftig das Alter seiner KundInnen anhand eines Ausweises überprüfen. Damit reagiert das Unternehmen auf Testkäufe von Minderjährigen, die in elf von 22 untersuchten Online-Shops erfolgreich E-Zigaretten bestellen konnten.
Brack widerspricht dem Vorwurf, keine wirksame Alterskontrolle einzusetzen. Nach Unternehmensangaben werden bei jeder Bestellung altersbeschränkter Produkte Name und Adresse mit den Daten einer externen Wirtschaftsauskunftei abgeglichen. Kann die Volljährigkeit nicht bestätigt werden, stoppt das System die Bestellung und verlangt eine Ausweiskopie. Auf diese Weise würden jährlich mehrere hundert Bestellungen abgelehnt.
Testbestellungen zeigen Schwachstelle bei der Altersprüfung
Bei den Testbestellungen verwendeten die Minderjährigen den Nachnamen und die Wohnadresse einer erwachsenen Person. Laut einem Bericht des Schweizer News-Portals Watson war der Vorname allerdings frei erfunden. Brack argumentiert dagegen, sein System habe anhand der angegebenen Daten eine volljährige Person identifiziert. Die Schwachstelle eines solchen Datenabgleichs räumt der Händler ein: Wer unter der Identität eines Erwachsenen bestellt und die Lieferung an dessen Adresse abfängt, kann die Prüfung umgehen. Dass Brack lediglich auf eine Selbstauskunft oder ein frei erfundenes Geburtsdatum vertraue, weist das Unternehmen jedoch zurück
Ausweisprüfung soll 2027 starten
Brack will deshalb künftig einen Ausweisnachweis der bestellenden Person verlangen. "Wir nehmen die Grenze, die dieser Test aufzeigt, ernst"\, erklärt Stefan Fraude , Geschäftsführer von Brack Alltron. "Deshalb führen wir eine Alterskontrolle ein, bei der die bestellende Person ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis nachweisen muss. Die Umsetzung läuft, der Rollout ist für das erste Quartal 2027 geplant."
In der Schweiz ist der Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige seit Oktober 2024 verboten. Das Verbot gilt auch im Onlinehandel. Nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Gesundheit reicht eine einfache Bestätigung der Volljährigkeit per Mausklick nicht aus. Händler müssen das Alter zuverlässig überprüfen, können die dafür eingesetzte Technologie aber selbst wählen.
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