DSA-Regelungen

BEVH klagt vor EuGH: Online-Marktplätze sollen Erleichterung erhalten

von Dominik Grollmann

13.06.2025 Der Verband kritisiert die Gleichsetzung von Marktplätzen mit sozialen Netzwerken und warnt vor einer Überregulierung des digitalen Handels.

Der Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg EuGH (Bild: Stefan64)
Bild: Stefan64
Bild: Stefan64 unter Creative Commons Lizenz by-sa
Der Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg EuGH
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel   (BEVH) geht juristisch gegen zentrale Pflichten des Digital Services Act (DSA) vor. Gestern erklärte der Verband in einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weshalb er die Anwendbarkeit der sogenannten VLOP-Vorgaben (Very Large Online Platforms) auf Handelsplattformen prüfen lassen will.

Kern der Kritik: Der DSA, der die Gesellschaft vor Radikalisierung, Desinformation und unangemessener politischer Einflussnahme schützen soll, mache keinen Unterschied zwischen sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen. "Die Schutzbedürftigkeit beim Bestellen von Waren ist aber eine ganz andere als beim Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken", erklärte Alien Mulyk , Geschäftsführerin Public Affairs Europa & Internationales des BEVH gestern (12.6.) in der mündlichen Verhandlung. "Daraus resultiert eine unverhältnismäßige Überregulierung des Handels über sehr große Online-Marktplätze, wodurch er gegenüber stationären Handelsmodellen diskriminiert wird."

Grundsätzlich befürworte der Verband das "Notice-and-Take-Down"-Prinzip - also die Verpfilchtung, rechtswidrige Inhalte oder Produkte nach Hinweis zu entfernen. Auch Maßnahmen zur Produktsicherheit würden mitgetragen. Die Ausgestaltung der VLOP-Regeln aber sieht der Verband als diskriminierend und innovationshemmend.

Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Auslegung und Anwendung des DSA auf Handelsplattformen haben - und damit für Player wie Amazon, Zalando oder Otto, die als VLOPs eingestuft wurden.
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