BEVH klagt vor EuGH: Online-Marktplätze sollen Erleichterung erhalten
13.06.2025 Der Verband kritisiert die Gleichsetzung von Marktplätzen mit sozialen Netzwerken und warnt vor einer Überregulierung des digitalen Handels.
Kern der Kritik: Der DSA, der die Gesellschaft vor Radikalisierung, Desinformation und unangemessener politischer Einflussnahme schützen soll, mache keinen Unterschied zwischen sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen. "Die Schutzbedürftigkeit beim Bestellen von Waren ist aber eine ganz andere als beim Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken", erklärte Alien Mulyk , Geschäftsführerin Public Affairs Europa & Internationales des BEVH gestern (12.6.) in der mündlichen Verhandlung. "Daraus resultiert eine unverhältnismäßige Überregulierung des Handels über sehr große Online-Marktplätze, wodurch er gegenüber stationären Handelsmodellen diskriminiert wird."
Grundsätzlich befürworte der Verband das "Notice-and-Take-Down"-Prinzip - also die Verpfilchtung, rechtswidrige Inhalte oder Produkte nach Hinweis zu entfernen. Auch Maßnahmen zur Produktsicherheit würden mitgetragen. Die Ausgestaltung der VLOP-Regeln aber sieht der Verband als diskriminierend und innovationshemmend.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Auslegung und Anwendung des DSA auf Handelsplattformen haben - und damit für Player wie Amazon, Zalando oder Otto, die als VLOPs eingestuft wurden.
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