Kaufbutton mit Warenkorb-Optik: Reisebuchung unwirksam
27.05.2025 Amtsgericht München entscheidet: Ein Warenkorbsymbol neben dem "Kaufen"-Button kann irreführend sein. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt dann nicht zustande.

Irreführende Gestaltung der Buchungsseite
Das Amtsgericht München stellte in seinem Urteil (Az. 191 C 1446/22 ) klar: Ein wirksamer Vertrag zwischen der Klägerin und dem Reiseveranstalter sei nicht zustande gekommen. Zwar habe die Frau nachweislich auf einen Button mit der Aufschrift "Jetzt kaufen" geklickt. Doch das Gericht sah die Gestaltung der Buchungsstrecke als nicht verbraucherfreundlich und nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend an.Besonders problematisch: Das Symbol eines Einkaufswagens neben dem Button könne den Eindruck erwecken, es handle sich lediglich um das Hinzufügen eines Produkts zum Warenkorb - nicht jedoch um einen endgültigen Kaufabschluss. Auch fehlten eine abschließende Buchungsübersicht mit Preisangabe sowie klare Informationen über die Buchung selbst.
AGB-Hinweis reicht nicht für Vertragsabschluss
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Weiterleitung auf eine Seite mit Hinweisen zu Pauschalreisen und einem Textfeld, in dem es hieß: "Mit Klick auf 'Jetzt' akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen." Letzteres sei nicht ausreichend, um eine verbindliche Buchung zu rechtfertigen. Die Formulierung und Platzierung dieser Elemente habe laut Gericht vielmehr den Eindruck eines unverbindlichen Zwischenschritts vermittelt.Das Urteil ist rechtskräftig.
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