Fernost-Importe

Zoll beschlagnahmt tausende illegaler Shoplieferungen

von Joachim Graf

10.02.2026 Im Jahr 2025 stellte die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur erhebliche Mängel an elektronischen Geräten im Onlinehandel und vor allem auf Marktplätzen fest. Betroffen waren insgesamt 7,7 Millionen Geräte.

Beschlagnahmungen von Onlineshop-Lieferungen durch den Zoll 2025 (Bild: Bundesnetzagentur)
Bild: Bundesnetzagentur
Beschlagnahmungen von Onlineshop-Lieferungen durch den Zoll 2025
Die Bundesnetzagentur fand bei ihren Stichproben formale und grundlegende Mängel. Formale Mängel waren fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten. Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen.

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 insgesamt 1.266 auffällige Angebote gefunden. 2024 identifizierte sie 1.426. Sie meldete diese den Verkaufsplattformen, die die Angebote vom Markt nahmen. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von über 5 Millionen Geräten.

Die höchsten Stückzahlen betrafen Angebote bestimmter Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Im EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate sind bestimmte Smartwatchmodelle als nicht verkehrsfähig gelistet, weil diese eine Blutzuckermessung anbieten, die jedoch nur simuliert ist. Trotzdem stellte die Bundesnetzagentur Verkaufsangebote dieser Smartwatchmodelle fest. Diese Angebote hielten auch Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz nicht ein. Die Bundesnetzagentur meldete die Angebote an die jeweiligen Verkaufsplattformbetreiber. Dieser löschte die Angebote anschließend.

Durch die enge Kooperation zwischen der Bundesnetzagentur und dem Zoll wurden im Jahr 2025 erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarktes überprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8.202 verdächtige Warensendungen an die Marküberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren deutlich mehr als im Jahr 2024 mit 5.005. Davon waren rund 89 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359.000 Geräte betroffen.

""Wir treten für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2025 haben wir wieder große Mengen an Geräten aufgespürt, die in Europa nicht vertrieben werden dürfen", sagt Klaus Müller zufrieden, Präsident der Bundesnetzagentur   zu der Marktstatistik   seiner Behörde.

Die Bundesnetzagentur überprüft Geräte im Online- und im stationären Handel und arbeitet mit dem Zoll zusammen. Die Marküberwachung ist für Kontrollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.
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