Norwegen verschärft Zollregeln für Importe ab September
03.09.2026 Wer Waren nach Norwegen verkauft und liefert, muss seine Zoll- und Logistikprozesse anpassen. Ab dem 15. September 2026 werden neue digitale Melde- und Informationspflichten verbindlich, ab März 2027 muss die Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt vorliegen.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Marktes ist erheblich. Unternehmen aus der Europäischen Union exportierten 2025 Waren im Wert von rund 64 Milliarden Euro nach Norwegen. Das Land war damit der siebtgrößte Abnehmer von Waren aus der Europäischen Union außerhalb des Binnenmarkts. Allein aus Deutschland importierte Norwegen im vergangenen Jahr Waren im Wert von umgerechnet rund zwölf Milliarden Euro.
Zollinformationen müssen früher bereitstehen
Die Umstellung erfolgt in zwei Stufen. Ab dem 15. September müssen zunächst Transport- und Wareninformationen digital gemeldet werden. Damit müssen die für die Einfuhr benötigten Daten früher als bisher zwischen Exporteuren, Importeuren, Transportdienstleistern und Zollvertretern ausgetauscht und aufeinander abgestimmt werden.Noch weitreichender wird die zweite Stufe ab dem 1. März 2027. Dann muss zusätzlich die eigentliche Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt vorliegen. Gleichzeitig entfällt die bisherige Direkttransportregelung. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Waren bislang zunächst zum Empfänger weitertransportiert und anschließend innerhalb von zehn Tagen beim Zoll angemeldet werden.
Dieser zeitliche Puffer fällt künftig weg. Unvollständige oder verspätet bereitgestellte Daten können deshalb unmittelbar Auswirkungen auf den Transport haben und zu Verzögerungen an der norwegischen Grenze führen.
"Auch Exporteure und Logistikunternehmen in ganz Europa müssen ihre eingespielten Prozesse anpassen und sicherstellen, dass die notwendigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen", sagt Knut Espen Johansen , Managing Director der Customs Support Group in Norwegen. Er bezeichnet die Umstellung wegen der kurzfristig veränderten Abläufe im grenzüberschreitenden Warenverkehr als einen "Mini-Brexit für Norwegen".
Transportunternehmen bekommen eine Schlüsselrolle
Die Verantwortlichkeiten verteilen sich dabei auf mehrere Beteiligte. Der Betreiber des jeweiligen Transportmittels ist rechtlich dafür verantwortlich, die Transportinformationen digital zu melden. Die Zollanmeldung selbst liegt dagegen beim Importeur beziehungsweise beim Wareninhaber.Für Retailer bedeutet das, dass die Daten nicht nur im eigenen Unternehmen vollständig vorliegen müssen. Auch der Informationsfluss zu Speditionen, Logistikdienstleistern, Importeuren und gegebenenfalls Zollvertretern muss funktionieren, bevor die Ware die Grenze erreicht. Gerade bei Lieferketten mit mehreren beteiligten Unternehmen erhöht das den Abstimmungsbedarf.
Wie groß der Handlungsbedarf noch ist, zeigen nach Angaben der Customs Support Group die bisherigen Nutzungszahlen von Digitoll. Mitte 2026 waren erst rund 25 bis 30 Prozent der täglichen Straßentransporte nach Norwegen über das System registriert. Bei See-, Luft- und Schienentransporten war der Anteil noch geringer.
Kristoffer Eriksen , Senior Customs Consultant bei der Customs Support Group in Norwegen, sieht insbesondere bei ausländischen Transporteuren Nachholbedarf. Viele norwegische Speditionen und Zollabfertiger seien bereits vorbereitet, bei Unternehmen außerhalb Norwegens sei das Bewusstsein für die bevorstehenden Änderungen dagegen teilweise noch gering.
Zoll wird zunehmend zur Datenaufgabe
Die Customs Support Group sieht Digitoll zugleich als Teil einer breiteren Entwicklung im europäischen Warenverkehr. Zollinformationen werden zunehmend vor dem eigentlichen Grenzübertritt benötigt, sodass Unternehmen ihre Zollabwicklung enger mit Warenwirtschaft, Logistik und den Datenflüssen entlang der Lieferkette verzahnen müssen."Wir sehen in immer mehr europäischen Ländern, dass sich Zollabwicklung von einem nachgelagerten Prozess zu einer vorgelagerten Datenaufgabe entwickelt", sagt John Wegman , Chief Executive Officer der Customs Support Group.
Für Unternehmen mit Norwegen-Geschäft wird die erste Umstellungsstufe bereits am 15. September 2026 verpflichtend. Spätestens bis zum 1. März 2027 müssen die Prozesse zudem so angepasst sein, dass die Zollanmeldung rechtzeitig zum Grenzübertritt vorliegt.
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