Widerrufsbutton: Händlerbund bietet Unterstützung
10.02.2026 Der Händlerbund entwickelt für seine Mitglieder eine zentrale Widerrufsbutton-Lösung. Hintergrund ist die neue gesetzliche Pflicht, ab dem 19. Juni 2026 in nahezu allen B2C-Online-Shops eine digitale Widerrufsfunktion bereitzustellen.
Rechtssichere Umsetzung als Herausforderung
Von der neuen Regelung sind fast alle B2C-Shops betroffen, unabhängig vom Sortiment. Auch Händler, die überwiegend individualisierte Waren verkaufen, müssen den Widerrufsbutton integrieren, sofern über den Shop grundsätzlich Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht zustande kommen können.Der Widerrufsbutton darf nicht auf einen bloßen Klick reduziert werden. Händler müssen sicherstellen, dass die Widerrufserklärung technisch korrekt übermittelt wird, beim Shop ankommt und der Eingang unverzüglich bestätigt wird. Zudem ist eine nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Vorgangs erforderlich. Nach Einschätzung des Händlerbunds liegt genau hier ein hohes Risiko für Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.
Fehlerhafte oder unvollständige Prozesse können für HändlerInnen schnell teuer werden. Gleichzeitig warnt der Händlerbund davor, den Widerrufsbutton als umfassenden Schutzmechanismus zu verstehen. Händlerbund-CEO Tim Arlt erklärt: "Verbraucherschutz entsteht nicht allein durch ein technisches Element, sondern durch transparente Informationen, klare Vertragsbedingungen und erreichbare Ansprechpartner."
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