Regulierung

Widerrufsbutton wird Pflicht: Was Retailer jetzt umsetzen müssen

von Susan Rönisch

02.06.2026 Ab dem 19. Juni 2026 müssen OnlinehändlerInnen ihren Kunden eine elektronische Möglichkeit zum Widerruf bereitstellen. Für Verbraucher bedeutet die Regelung vor allem mehr Komfort. Für HändlerInnen bringt sie dagegen technischen, organisatorischen und rechtlichen Anpassungsbedarf mit sich. Wer die neuen Anforderungen jetzt nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen und rechtliche Unsicherheiten bei der Widerrufsabwicklung.

 (Bild: grollmann/ChatGPT)
Bild: grollmann/ChatGPT
Grundlage ist der neue § 356a BGB  , mit dem Deutschland eine EU-Vorgabe zum Verbraucherschutz umsetzt. Ziel ist es, den Widerruf ähnlich einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst

Der Kunde muss die Möglichkeit haben, seinen Vertrag direkt über die Website oder App zu widerrufen. Die entsprechende Schaltfläche muss leicht auffindbar und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein.

Die neue Pflicht betrifft grundsätzlich alle Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ausgenommen sind lediglich Verträge, für die gesetzlich kein Widerrufsrecht vorgesehen ist.

Die entsprechende Schaltfläche muss leicht auffindbar und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Das Gesetz schreibt keinen konkreten Platz auf der Website vor. In der Praxis zeichnet sich jedoch bereits ab, dass viele Händler den Button im Kundenkonto oder in der Bestellübersicht integrieren werden. Denkbar sind beispielsweise:
  • ein eigener Bereich "Bestellungen"
  • eine Widerrufsfunktion innerhalb der Bestellhistorie
  • ein separater Menüpunkt im Kundenkonto
  • eine Widerrufsseite mit Verknüpfung aus dem Footer oder Servicebereich

Für Retailer mit Gastbestellungen ohne Kundenkonto könnte die Umsetzung deutlich anspruchsvoller werden. Hier dürften viele Shopanbieter Lösungen entwickeln, über die Kunden ihre Bestellnummer und weitere Daten eingeben können, um einen Widerruf elektronisch auszulösen.

Von der Neuregelung betroffen sind nicht nur HändlerInnen selbst. Auch Anbieter von Shopsystemen, Agenturen und technische Dienstleister müssen ihre Lösungen anpassen..

Nutzer von Shopify, Shopware, WooCommerce, Adobe Commerce oder anderen Shopsystemen sollten daher spätestens jetzt in Erfahrung bringen, welche Lösungen ihre Anbieter bereitstellen werden. Erfahrungsgemäß werden viele Systeme entsprechende Standardfunktionen entwickeln.

Anders sieht es bei individuell entwickelten oder stark angepassten Shops aus. Hier können zusätzliche Entwicklungsaufwände entstehen, insbesondere wenn Bestellverwaltung, Kundenkonto oder Serviceprozesse individuell programmiert wurden.

Wichtig dabei: Auch wenn Softwareanbieter entsprechende Funktionen bereitstellen, bleibt die rechtssichere Umsetzung in der Verantwortung des Händlers.

Die technische Integration der Schaltfläche dürfte für viele ECommerce-Treibende vergleichsweise einfach sein. Komplexer wird häufig die dahinterliegende Prozesskette.

Unter anderem sollten Händler prüfen:
  • Wie wird der Widerruf dokumentiert?
  • Wer erhält die Widerrufsmeldung?
  • Wird automatisch eine Eingangsbestätigung versendet?
  • Wie erfolgt die Rückabwicklung von Zahlung und Versand?
  • Sind ERP-, CRM- oder Ticketsysteme angebunden?

Gerade bei hohen Bestellvolumina kann eine automatisierte Verarbeitung sinnvoll sein. Andernfalls drohen zusätzliche manuelle Arbeitsschritte im Kundenservice.

Neben der technischen Umsetzung sollten HändlerInnen ihre Rechtstexte überprüfen lassen. Die Einführung des Widerrufsbuttons dürfte Anpassungen bei Widerrufsbelehrungen, Serviceinformationen und internen Prozessen erforderlich machen.

Checkliste Widerrufsbutton: Diese Aufgaben sollten HändlerInnen jetzt einplanen

  • Shopsystem-Anbieter/ Agentur nach geplanten Lösungen fragen
  • Bestehende Widerrufsprozesse dokumentieren
  • Kundenkonto und Bestellhistorie auf Integrationsmöglichkeiten prüfen
  • Prozesse für Eingangsbestätigung und Rückabwicklung definieren
  • ERP-, CRM- und Ticketsysteme auf Anbindungsmöglichkeiten prüfen
  • Widerrufsbelehrung rechtlich überprüfen lassen
  • Umsetzung rechtzeitig vor Inkrafttreten testen

Drei typische Stolperfallen beim Widerrufsbutton:


1. Gastbestellungen
Viele Shops bieten Bestellungen ohne Kundenkonto an. Hier müssen Händler eine alternative Möglichkeit schaffen, damit Kunden ihren Widerruf elektronisch erklären können.

2. Manuelle Prozesse
Wer Widerrufe bislang per E-Mail bearbeitet, muss prüfen, wie die neuen Meldungen dokumentiert und weiterverarbeitet werden.

3. Individuelle Shoplösungen
Eigenentwicklungen erhalten keine automatischen Updates. Hier können Programmieraufwand und Kosten deutlich höher ausfallen als bei Standard-Shopsystemen.

In gut zwei Wochen wird der Widerrufsbutton verpflichtend. Wer das Thema jetzt noch nicht auf der Agenda hat, muss dringend aktiv werden. Denn wer Shopsoftware, Agenturen oder externe Entwickler einbindet, benötigt häufig mehrere Monate Vorlauf für technische Anpassungen und Tests.

Der Widerrufsbutton wird künftig zu einer ähnlich selbstverständlichen Funktion im E-Commerce werden wie der Bestellbutton oder der Kündigungsbutton. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht im Button selbst, sondern in den Prozessen dahinter.
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