Klimaklage gegen Deichmann wegen Greenwashing
09.10.2025 Das Landgericht Bochum hat einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Schuhhändler Deichmann wegen irreführender Werbung stattgegeben.
Irreführende Werbung für tausende Produkte
Nach Angaben der DUH hatte Deichmann tausende Produkte mit unpräzisen Umweltversprechen beworben. Im Verfahren konnte die Umwelthilfe aufzeigen, dass die beworbenen Produkte keine nachweisbaren Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweisen. Das Gericht folgte der Argumentation der DUH, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung auf belegbare Informationen angewiesen sind.Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte: "Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden - und das ist schlicht illegal. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen."
Greenwashing im Fokus
Die DUH weist darauf hin, dass unspezifische Umweltbegriffe wie "nachhaltig", "ozeanfreundlich" oder "klimaneutral" in der Werbung problematisch sind, wenn sie nicht belegbar sind. Unternehmen könnten sich dadurch ein umweltfreundliches Image geben, ohne dass eine tatsächliche Umweltfreundlichkeit nachweisbar ist.Mit dem Urteil wird die Notwendigkeit betont, dass Händler und Hersteller klare, nachvollziehbare Angaben zu den Umweltvorteilen ihrer Produkte machen müssen. Die Entscheidung gilt als weiterer Schritt gegen Greenwashing im deutschen Handel.
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