Regulierung

EU soll Ultra Fast Fashion stärker beschränken

von Dominik Grollmann

29.06.2026 Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern ein koordiniertes Vorgehen der EU gegen Ultra Fast Fashion aus dem außereuropäischen Ausland. Für Online-HändlerInnen könnten damit strengere Vorgaben bei Nachhaltigkeit, Produktstandards und Herstellerverantwortung näher rücken.

 (Bild: Shein)
Bild: Shein
Deutschland  , Frankreich   und die Niederlande   wollen die EU-Kommission   zu schärferen Regeln gegen kurzlebige Billigtextilien drängen, berichtet beck-aktuell  . Die drei EU-Mitgliedstaaten fordern demnach ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Ultra Fast Fashion, weil bestehende und geplante EU-Regelungen stärker auf kurzlebige und minderwertige Textilien ausgerichtet werden sollen.

Beim EU-Umweltrat in Luxemburg wurde der Vorstoß unter anderem von Slowenien und Dänemark unterstützt. Konkret geht es um höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Rezyklatanteile, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Deutschland spricht sich zudem dafür aus, Ultra Fast Fashion als Geschäftsmodell präziser zu definieren, damit entsprechende Angebote gezielter reguliert werden können.

Herstellerverantwortung soll Plattformen treffen

Ein weiterer Hebel ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Anbieter, die große Mengen kurzlebiger Kleidung auf den europäischen Markt bringen, sollen stärker an den Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Entsorgung beteiligt werden. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Plattformen und Direktverkäufe aus Drittstaaten.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth sagte laut Bericht: "Ultra Fast Fashion wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger". Einmal weggeworfen, lasse sich diese Ware kaum als Second-Hand-Ware wiederverwenden oder recyceln und überfordere die Altkleider-Sammlung.

Zollgebühr kommt ab Juli 2026

Bereits ab dem 1. Juli 2026 werden für Pakete aus dem außereuropäischen Ausland verschärfte Zollregeln eingeführt: Die bisherige Grenze von 150 Euro Warenwert entfällt, pro Warengruppe im Paket wird eine pauschale Zollgebühr von drei Euro fällig. Zusätzlich fällt Einfuhrumsatzsteuer an.

Außerdem verbietet die EU-Ökodesign-Verordnung großen Unternehmen ab dem 19. Juli 2026, bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte zu vernichten. Damit wächst der regulatorische Druck auf Geschäftsmodelle, die auf sehr kurze Produktzyklen, niedrige Preise und große Warenmengen setzen.
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