Greenwashing

DUH lässt irreführende Werbung von Shein verbieten

von Susan Rönisch

16.02.2026 irreführende Marketingversprechen rechtlich angreifbar sind. Gleichzeitig signalisiert die Politik eine strengere Regulierung von Fast-Fashion-Modellen, die den Marktzugang langfristig beeinflussen könnte

 (Bild: Shein)
Bild: Shein
.Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen ersten juristischen Erfolg gegen die Modeplattform Shein erzielt. Ein Gericht stoppte Werbeaussagen des Unternehmens, in denen behauptet wurde, bis 2050 würden Netto-Null-Emissionen erreicht - ohne dass Shein erläuterte, wie dieses Ziel tatsächlich umgesetzt werden soll.

Die DUH   kritisiert, dass Ultra-Fast-Fashion-Konzepte wie das von Shein   grundsätzlich nicht klimafreundlich sein können. Nach Angaben der DUH hatte der Onlinehändler auf seiner Internetseite unter anderem mit dem Ziel geworben, bis 2050 klimaneutral zu werden. Dabei sei jedoch nicht dargelegt worden, wie dies erreicht werden soll. Laut dem Shein-Nachhaltigkeitsbericht trug die Textilproduktion des Unternehmens im vergangenen Jahr zu einem Anstieg der CO2-Emissionen um 23?Prozent bei.

"Ultra-Fast-Fashion kann mit seinen Massen an giftigen Wegwerfklamotten, die über den halben Globus geflogen werden, per se niemals klimafreundlich sein. Diese Geschäftsmodelle dürfen sich nicht länger lohnen", so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Sie fordert, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider Hersteller und Plattformen stärker in die Verantwortung nimmt und Fast-Fashion-Praktiken wirtschaftlich unattraktiv macht.

Neben dem Urteil gegen irreführende Klimaversprechen hat die DUH weitere rechtliche Schritte gegen Shein eingeleitet. Dabei geht es um Produkte, die als "lokal", "umweltfreundlich" oder "100?Prozent natürlich" beworben wurden, ohne dass die Angaben überprüfbar sind.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie (EU) 2025/1892  , die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen. Deutschland muss dieses System bis Sommer 2027 umsetzen. Ziel ist es, den Ressourcen- und Klimabelastungen der Textilindustrie entgegenzuwirken, die europaweit zu den emissions- und rohstoffintensivsten Branchen gehört. Länder wie Frankreich und die Niederlande zeigen bereits, wie EPR-Systeme umgesetzt werden können: Hersteller müssen Textilien wiederverwertbar gestalten, Reparaturen ermöglichen und Recycling fördern.

Für Händler und Onlinehändler bedeutet das Urteil, dass Verbraucher zunehmend auf die Transparenz von Nachhaltigkeitsangaben achten und irreführende Marketingversprechen rechtlich angreifbar sind. Gleichzeitig signalisiert die Politik eine strengere Regulierung von Fast-Fashion-Modellen, die den Marktzugang langfristig beeinflussen könnte.
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