Recht auf Reparatur: Umwelthilfe warnt vor hohen Kosten und fehlenden Sanktionen
23.07.2026 Das neue Recht auf Reparatur soll die Bedingungen für die Instandsetzung zahlreicher Elektrogeräte verbessern. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe fehlen jedoch wirksame Vorgaben gegen hohe Kosten sowie Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen.
VerbraucherInnen können künftig verlangen, dass Hersteller oder unabhängige Reparaturbetriebe bestimmte Geräte reparieren. Zudem verbietet das Gesetz technische Reparaturbarrieren wie Softwareblockaden. Nach Ansicht der Umwelthilfe fehlen jedoch Maßnahmen, um Reparaturen bezahlbarer zu machen.
Reparaturbonus soll Hersteller belasten
Die Organisation fordert von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig einen bundesweiten Reparaturbonus, der von den Herstellern und nicht aus Steuermitteln finanziert wird. Zusätzlich sollen die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen gesenkt und die Preise für Ersatzteile begrenzt werden."Hohe Kosten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es um die Reparatur ihrer Elektrogeräte geht", erklärt Barbara Metz , Bundesgeschäftsführerin der Umwelthilfe. Besonders für Haushalte mit geringem Einkommen könne beispielsweise eine defekte Waschmaschine schnell zur finanziellen Belastung werden.
Keine Behörde für Kontrollen vorgesehen
Kritik übt die Umwelthilfe auch an der Durchsetzung des Gesetzes. Es lege weder eine zuständige Kontrollbehörde fest noch sehe es Sanktionen für Unternehmen vor, die ihre Reparaturpflichten missachten. Die Organisation fordert daher begleitende Sanktionsvorschriften, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder.Nach Auffassung von Thomas Fischer , Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelthilfe, sollten zudem Onlinemarktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden. Dadurch sollen Verstöße auch dann verfolgt werden können, wenn die verantwortlichen Anbieter ihren Sitz im Ausland haben.
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