Gesetze

Recht auf Reparatur: Umwelthilfe warnt vor hohen Kosten und fehlenden Sanktionen

von Susan Rönisch

23.07.2026 Das neue Recht auf Reparatur soll die Bedingungen für die Instandsetzung zahlreicher Elektrogeräte verbessern. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe fehlen jedoch wirksame Vorgaben gegen hohe Kosten sowie Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen.

 (Bild: evkaz, shutterstock)
Bild: evkaz, shutterstock
Das neue Recht auf Reparatur senkt nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe   die finanziellen Hürden für VerbraucherInnen nicht ausreichend. Das am 25. Juni 2026 vom Deutschen Bundestag   beschlossene Gesetz gilt seit dem 23. Juli und erfasst unter anderem Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher.

VerbraucherInnen können künftig verlangen, dass Hersteller oder unabhängige Reparaturbetriebe bestimmte Geräte reparieren. Zudem verbietet das Gesetz technische Reparaturbarrieren wie Softwareblockaden. Nach Ansicht der Umwelthilfe fehlen jedoch Maßnahmen, um Reparaturen bezahlbarer zu machen.

Reparaturbonus soll Hersteller belasten

Die Organisation fordert von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig einen bundesweiten Reparaturbonus, der von den Herstellern und nicht aus Steuermitteln finanziert wird. Zusätzlich sollen die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen gesenkt und die Preise für Ersatzteile begrenzt werden.

"Hohe Kosten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es um die Reparatur ihrer Elektrogeräte geht", erklärt Barbara Metz , Bundesgeschäftsführerin der Umwelthilfe. Besonders für Haushalte mit geringem Einkommen könne beispielsweise eine defekte Waschmaschine schnell zur finanziellen Belastung werden.

Keine Behörde für Kontrollen vorgesehen

Kritik übt die Umwelthilfe auch an der Durchsetzung des Gesetzes. Es lege weder eine zuständige Kontrollbehörde fest noch sehe es Sanktionen für Unternehmen vor, die ihre Reparaturpflichten missachten. Die Organisation fordert daher begleitende Sanktionsvorschriften, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder.

Nach Auffassung von Thomas Fischer , Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelthilfe, sollten zudem Onlinemarktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden. Dadurch sollen Verstöße auch dann verfolgt werden können, wenn die verantwortlichen Anbieter ihren Sitz im Ausland haben.
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