Urteil

Gericht stoppt irreführende Rewe-Rabattwerbung

von Susan Rönisch

20.11.2025 Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Streit um Rabattangebote in der Rewe-App einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln entschied (Az. 87 O 18/25), dass Rewe Bonus-Coupons nicht bewerben darf, ohne zugleich den vollständigen Produktpreis offenzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 (Bild: îXimus/ Hightext)
Bild: îXimus/ Hightext
Im Verfahren ging es um digitale Rewe   -Coupons für einzelne Artikel wie Margarine und Sekt. KundInnen konnten in der App Bonusrabatte aktivieren, erfuhren jedoch erst im Markt den tatsächlichen Verkaufspreis. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale war damit nicht erkennbar, welchen realen Vorteil die beworbenen Rabatte boten.

"Der Kaufpreis ist eine wesentliche Information. Ohne diese können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen, welchen Vorteil der beworbene Bonus für sie hat", sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  . Das Gericht folgte dieser Auffassung und sah einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Bernhardt begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil sorgt für mehr Transparenz bei der Werbung mit Preisvorteilen. Mit solchen Verfahren wollen wir erreichen, dass Schluss ist mit irreführender Werbung und Tricksereien mit falschen Rabatten."

Rewe kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.
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