Gericht stoppt irreführende Rewe-Rabattwerbung
20.11.2025 Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Streit um Rabattangebote in der Rewe-App einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln entschied (Az. 87 O 18/25), dass Rewe Bonus-Coupons nicht bewerben darf, ohne zugleich den vollständigen Produktpreis offenzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Der Kaufpreis ist eine wesentliche Information. Ohne diese können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen, welchen Vorteil der beworbene Bonus für sie hat", sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg . Das Gericht folgte dieser Auffassung und sah einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Bernhardt begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil sorgt für mehr Transparenz bei der Werbung mit Preisvorteilen. Mit solchen Verfahren wollen wir erreichen, dass Schluss ist mit irreführender Werbung und Tricksereien mit falschen Rabatten."
Rewe kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.
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