Übernahme

Edeka darf 178 Tegut-Märkte übernehmen

von Susan Rönisch

29.09.2026 Das Bundeskartellamt gibt den Großteil der geplanten Übernahme frei. Auf 24 weitere Standorte muss Edeka für vier Jahre verzichten. Die Prüfung zeigt zugleich, wie stark sich der deutsche Lebensmittelhandel konzentriert hat.

 (Bild: Sebastian Halm/ Midjourney)
Bild: Sebastian Halm/ Midjourney
Edeka   darf 178 Lebensmittelmärkte von Tegut   übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt   entschieden. Ursprünglich wollte Edeka 202 Märkte erwerben. Für die übrigen 24 Standorte gilt nun ein vierjähriges Erwerbsverbot, das auch Miet- und Anschlussmietverträge umfasst.

Die Freigabe umfasst außerdem 41 automatisierte Teo  -Standorte, die Herzberger Bäckerei   und ein Logistikzentrum. Die Auflagen für die 24 Märkte gelten für die gesamte Edeka-Gruppe einschließlich der Regionalgesellschaften und selbstständigen EinzelhändlerInnen. Wer diese Standorte künftig betreibt, ist damit noch nicht entschieden.

Wettbewerbsbedenken in 34 Regionen

Ohne die Zusagen hätte die Übernahme nach Einschätzung der Behörde den Wettbewerb in 34 regionalen Markträumen erheblich beeinträchtigt. Betroffen waren Gebiete in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. In neun Markträumen hätte eine marktbeherrschende Stellung von Edeka entstehen oder verstärkt werden können. Der Verzicht auf 24 Standorte räumt die Bedenken laut Bundeskartellamt auch in benachbarten, sich überschneidenden Einzugsgebieten aus.

Die Untersuchung liefert zudem neue Zahlen zur Konzentration im Lebensmittelhandel: Edeka, Rewe   , die Schwarz-Gruppe   und Aldi   vereinten 2025 zusammen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes auf sich. Mit rund 30 Prozent war Edeka der größte Anbieter. Eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der großen Handelsgruppen stellte das Bundeskartellamt allerdings nicht fest.

Zusagen betreffen auch Lieferanten

Auf der Beschaffungsseite sieht die Behörde durch die Übernahme keine erhebliche Verschlechterung des Wettbewerbs: Tegut steht für weniger als 0,4 Prozentpunkte des gesamten Beschaffungsvolumens im deutschen Lebensmittelhandel. Edeka hat außerdem zugesichert, im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss keine zusätzlichen Einkaufsvorteile ohne angemessene Gegenleistung von Lieferanten zu fordern.

Über eine weitere geplante Übernahme von Tegut-Standorten durch Rewe hat das Bundeskartellamt noch nicht entschieden. Die Prüffrist läuft derzeit bis zum 29. Oktober 2026.
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