LG Köln: Shop Apotheke darf nicht mit "echter Apotheke" werben
28.05.2026 Die Shop Apotheke muss eine E-Rezept-Werbung stoppen, die ihre Leistungen aus Sicht des Landgerichts Köln mit Vor-Ort-Apotheken gleichsetzt. Der Fall zeigt, wie eng Gerichte Werbeaussagen im sensiblen Gesundheits- und Plattformgeschäft auslegen.
Ausgangspunkt war eine Anzeige auf Facebook . Damit sollten PatientInnen laut Apothekerkammer dazu bewegt werden, ihr E-Rezept bei der Shop Apotheke statt in einer Vor-Ort-Apotheke einzulösen.
Nach Auffassung des Gerichts konnten VerbraucherInnen den Werbeslogan so verstehen, dass die Shop Apotheke sämtliche Leistungen einer deutschen Präsenzapotheke anbiete. Da dies nach Darstellung der Apothekerkammer nicht der Fall sei, bewertete das Gericht die Aussage als irreführend.
Die Apothekerkammer hatte das Verfahren angestrengt, nachdem die Shop Apotheke keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Die einstweilige Verfügung vom 23. April 2026 ist nach Angaben der Kammer rechtskräftig, weil die Shop Apotheke sie als endgültige Regelung anerkannt und auf Rechtsmittel verzichtet hat. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 88 O 61/26.
"Ein Versender, der nur ein eingeschränktes Angebot vorhält, darf sich in ihrer Werbung nicht mit Vor-Ort-Apotheken gleichsetzen", sagt Dr. Armin Hoffmann , Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer .
Dr. Bettina Mecking , Justiziarin und Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, sieht in der Entscheidung einen Beitrag zum Verbraucherschutz. Wer sich für eine Versandapotheke entscheide, müsse wissen, dass dort nur ein eingeschränktes Leistungsangebot bereitstehe.
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