Rechtswidrige Preiserhöhung: Amazon verliert vor dem BGH
02.10.2026 Die Preisklausel, mit der Amazon 2022 die Gebühren für bestehende Prime-Abos erhöhte, ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die Urteile der Vorinstanzen - parallel läuft eine Sammelklage, mit der KundInnen zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können.
Amazon hatte die Preise für bestehende Amazon Prime -Mitgliedschaften im September 2022 angehoben. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Amazon begründete die Anpassung damals unter anderem mit wesentlichen Kostenänderungen infolge der Inflation.
Das Online-Kaufhaus reagierte auf das Urteil mit einer vorläufigen Preisanpassung: KundInnen, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert fortgeführt wurde, zahlen zunächst wieder die früheren Beiträge.
Sammelklage gegen Amazon läuft weiter
Die Verbraucherzentrale NRW will aber erreichen, dass betroffene KundInnen alle zu viel gezahlten Beträge zurückerhalten, also die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis. Dazu läuft parallel eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Betroffene können sich weiterhin kostenlos in das Klageregister eintragen. Wie hoch eine mögliche Rückzahlung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welches Prime-Modell genutzt und wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde.
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