Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Temu ein
08.10.2025 Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die irische Whaleco Technology Limited, Betreiberin der Onlineplattform Temu, eingeleitet. Die Behörde untersucht, ob Temu auf dem deutschen Marktplatz unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der angeschlossenen Händler macht.
Das Verfahren richtet sich gegen Whaleco Technology Limited mit Sitz in Dublin, die Temu in Europa betreibt. Ziel der Untersuchung ist es, die Händlerkonditionen sowie das Verhalten von Temu gegenüber gewerblichen Verkäufern auf dem deutschen Marktplatz zu prüfen.
Auslöser der Untersuchung ist unter anderem eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE) . Der Verband wirft Temu vor, in die Preisgestaltung von Händlern einzugreifen - ein Verhalten, das gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. (neuhandeln.de berichtete)
Das Bundeskartellamt will nun klären, inwieweit Temu die Endpreise tatsächlich beeinflusst und ob dadurch ein Verstoß gegen das Kartellrecht oder marktverzerrende Praktiken vorliegen.
Seit Mai 2024 gilt Temu im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als Very Large Online Platform (VLOP) und unterliegt damit zusätzlichen Transparenzpflichten gegenüber der EU.
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